Verbuchung Privatanteil Kollektivgesellschaft

Hallo zusammen

Im Nebenberuf betreiben wir eine Kollektivgesellschaft für Babykleidung. Dabei kaufen wir Stoffe am Laufmeter ein und verarbeiten diese zu Kleidern, welche wir über unseren Onlineshop verkaufen.

Ein Laufmeter bedeutet, dass der Stoff beispielsweise 150cm breit und 100cm lang ist. Um nun ein Kleidungsstück zu nähen, schneiden wir von diesen 100cm z.B. 30cm ab. Nach Ausschneiden der einzelnen Teile für das Kleidungsstück bleibt noch Stoff übrig.

Meine Frage ist nun, wie genau die Verwendung solcher Überreste verbucht werden muss. Beispielsweise nähen wir aus den Resten ab und zu etwas für privat oder auch um neue Schnittmuster auszuprobieren. Es ist aber praktisch unmöglich, den genauen Wert dieser Reste zu beziffern (wir spechen von ca. Fr. 20.- bis 30.- pro Laufmeter). Wie “pingelig” müssen wir hier sein?

Danke für euren Rat.

Liebe Grüsse
Emely

Hallo Emely

Da es sich ja nicht um Kilometer an Stoff handelt sondern eher um Resten, die ab und zu weiterverwertet werden, würde ich da nicht wirklich etwas buchen.

Du buchst ja den Stoff als Aufwand 4xxx an Bank (oder ähnlich).
Am Ende des Jahres guckst Du, wievel Stoff auf der Rolle ist und somit am Lager (ohne den Kleinverschnitt). Das buchts Du dann als Lagerzunahme oder Lagerabnahme mit Lager an 4xxx.
Den Stoff am Lager bewertest Du zum Einstandspreis (Kaufpreis plus sämtliche Spesen).

Ich würde das so handhaben.

Gruess Hanspeter

Hallo Hanspeter

Vielen Dank für deine Ausführungen. Dann werden wir das so handhaben.

Liebe Grüsse
Emely