Verbuchung Trinkgelder Kostmetikstudio

Wie verbuche ich Trinkgelder korrekt? Die Ausgangslage ist folgende:
Die Inhaberin eines Kosmetikstudios (Einzelunternehmung, nicht MwSt-pflichtig) hat die Trinkgelder, die bar von den Kunden gegeben wurden, auf das Geschäftskonto einbezahlt. Wie wird dies korrekt verbucht? Als normalen Ertrag? Danke für eure Antworten.

Hallo Anja
Das wird als betriebsfremder Ertrag gebucht (Kt. 8100)

Viele Grüsse
Ann

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Hallo Ann
Vielen Dank für Deine Antwort.
Gruss, Anja

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