Ich habe eine Buchhaltung einer GmbH übernommen. Der alte Treuhänder hat die CHF 10’000.- Privatanteil Fahrzeug jeweils gegen das Privat-Kontokorrent des GmbH-Geschäftsführers gebucht. (2260/6270) Jedoch hat er es dann weder mit Sozvers. oder MWST abgerechnet noch auf dem Lohnausweis aufgeführt und somit auch nicht als Einkommen in der privaten STE versteuert.
Ich kenne es folgendermassen: 5000/1999 und 1999/6270 um es als Lohnaufwand zu verbuchen, mit Sozvers. und MWST abzurechnen sowie als Einkommen auf dem Lohnausweis und damit in der privaten STE zu versteuern.
Nun meine Frage: Ist die Methode des alten Treuhänders auch korrekt, da der Geschäftsführer somit quasi CHF 10’000.- in Cash an die GmbH zahlen muss in dem es über das Privat-KK gebucht und somit als Schuld für den Geschäftsführer, bzw. Guthaben für die GmbH ausgewiesen wird? Damit zahlt er ja einfach CHF 10’000.- der GmbH zurück und somit einen Grossteil der Fahrzeugkosten dieses Autos in der GmbH. Dafür muss es dann nicht mit Sozvers. und MWST abgerechnet sowie über den Lohnausweis als Einkommen in der privaten STE versteuert werden. In der GmbH wird durch die Buchung 2260/6270 ja auch der Gewinn um CHF 10’000.- höher, wodurch mehr juristische Steuern bezahlt werden.
Sind beide Varianten grundsätzlich korrekt oder ist diese Methode des alten Treuhänders falsch? Kann man wahlweise beide Methoden anwenden? Beide haben grundsätzlich Ihre Vor-/ Nachteile und auch Richtigkeit. Vielen Dank für euer Feedback.