Verbuchung & Versteuerung Privatanteil Fahrzeug

Ich habe eine Buchhaltung einer GmbH übernommen. Der alte Treuhänder hat die CHF 10’000.- Privatanteil Fahrzeug jeweils gegen das Privat-Kontokorrent des GmbH-Geschäftsführers gebucht. (2260/6270) Jedoch hat er es dann weder mit Sozvers. oder MWST abgerechnet noch auf dem Lohnausweis aufgeführt und somit auch nicht als Einkommen in der privaten STE versteuert.

Ich kenne es folgendermassen: 5000/1999 und 1999/6270 um es als Lohnaufwand zu verbuchen, mit Sozvers. und MWST abzurechnen sowie als Einkommen auf dem Lohnausweis und damit in der privaten STE zu versteuern.

Nun meine Frage: Ist die Methode des alten Treuhänders auch korrekt, da der Geschäftsführer somit quasi CHF 10’000.- in Cash an die GmbH zahlen muss in dem es über das Privat-KK gebucht und somit als Schuld für den Geschäftsführer, bzw. Guthaben für die GmbH ausgewiesen wird? Damit zahlt er ja einfach CHF 10’000.- der GmbH zurück und somit einen Grossteil der Fahrzeugkosten dieses Autos in der GmbH. Dafür muss es dann nicht mit Sozvers. und MWST abgerechnet sowie über den Lohnausweis als Einkommen in der privaten STE versteuert werden. In der GmbH wird durch die Buchung 2260/6270 ja auch der Gewinn um CHF 10’000.- höher, wodurch mehr juristische Steuern bezahlt werden.

Sind beide Varianten grundsätzlich korrekt oder ist diese Methode des alten Treuhänders falsch? Kann man wahlweise beide Methoden anwenden? Beide haben grundsätzlich Ihre Vor-/ Nachteile und auch Richtigkeit. Vielen Dank für euer Feedback.

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Hallo Kevin

So wie es der alte Treuhänder gehandhabt hat ist grundsätzlich korrekt, bis auf die fehlende Abrechnung mit der MWST.

Wenn man den Privatanteil dem KK-Konto belastet, wird dieser korrekterweise nicht als Einkommen aufgerechnet im Lohnausweis und auch nicht mit den Sozialversicherungen abgerechnet, aber der Privatanteil muss auch bei dieser Variante mit der MWST abgerechnet werden.

Zudem empfehle ich bei dieser Variante im Lohnausweis als Bemerkung (Ziff. 15) zu erwähnen, wie der Privatanteil abgerechnet wurde, z.B. „Privatanteil Fahrzeug von Fr. 10’000.00 wurde vom Arbeitnehmer bezahlt über das Kontokorrentkonto“.

Gruss

Salvi

Hallo Salvi

Perfekt, ich danke dir vielmals für deine super Rückmeldung.

Gruss Kevin

Hallo zusammen

Unserem Aussendienstmitarbeiter zahlen wir ein Bruttogehalt von 6’000.-, zusätzlich erhält er ein Geschäftsfahrzeug im Wert von 30’000.- für geschäftliche und private Nutzung.
Für die private Nutzung ziehen wir ihm pauschal 350.- / Monat ab.

Wie gehe ich mit dem Pauschalabzug von 350.- für private Nutzung um und was ist der Privatanteil?
Kann ich die 350.- vom Bruttolohn 6’000.- abziehen, ergäbe 5’650, aber für die Berechnung der Sozialleistungen die 6’000.- verwenden? Im Lohnausweis den Privatanteil mit 12x350.- angeben?

Oder soll ich, nach dem Abzug der 350.- für die Berechnung der Sozialleistungen 240.- (30’000.- * 0.8%) auf die 5’650 (6’000.- - 350.-) draufschlagen, ergäbe 5’890.- für die Berechnung der Sozialleistungen und anschl. im Lohnausweis 4’800.- (12x400.-) angeben?

Wer von Euch Spezialisten hat mir einen guten Rat?

Besten Dank!
Marco