Anfang des Jahres schätzt jedes Unternehmen seine Lohnsumme im gesamten Jahr. Anhand dieser Zahlen sendet die jeweilige Sozialversicherungsanstalt dann eine Quartalsrechnung für die fälligen Lohnabzüge. Nun ist meine Frage, wie ich diese Akonto-Rechnungen sauber verbuche? Wie ich die Löhne jeden Monate verbuche ist mir soweit klar.
Zuvor habe ich alle Sozialversicherungsbeträge (Arbeitnehmer und -geber) auf das Konto 2270 gebucht.
5700 oder 5000 (je nachdem ob AG oder AN-Beiträge) / 2270
Mit dieser Variante sehe ich ja relativ schnell, ob ich ein Guthaben oder eine Schuld habe. Doch wird dies auch in der Praxis so gehandhabt? Oder macht ihr das anders? Was mache ich, wenn die Rechnung erst im 2016 fällig ist? Die Aufwände in diesem Jahr sind ja grundsätzlich sauber gebucht. Kann ich dann die Rechnung auch erst dann buchen, wenn die Rechnung fällig ist?
Herzlichen Dank für deine schnelle Antwort. Super, genau so habe ichs gemacht ! Mit diesem Beispiel wäre dann die Buchung für die Akonto-Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge folgende:
2010 (Verbindlichkeiten für AHV) / 1020 (Bankkonto)
Ist das nicht ein Aufwand? Warum wird das nur so verbucht. Kreditoren an Bank, anstatt Aufwand an Kreditoren und nachher Kreditoren an Bank? Wo ist hier der Aufwand?
Ich habe noch eine Frage betreffend der Verbuchung der Akontorechnung der Ausgleichskasse. Wir haben eine Kreditorenbuchhaltung und können somit die Akontorechnung nicht direkt via Bankzahlung buchen. Ich habe bis anhin folgende Buchungen gemacht:
Ich frage mich nun ob die erste Buchung überhaupt Sinn macht? Ich buche da ja zweimal auf ein Passivkonto (Verbindlichkeiten), somit heben sich die Verbindlichkeiten wieder auf. Jedoch weiss ich nicht, auf welches Gegenkonto ich das sonst buchen soll, damit dann alle Aufwandskonti aufgehen. Es scheint als ob ich einen Denkfehler mache.
Für kurze Hilfe um meinen “Knopf” zu lösen wäre ich sehr dankbar.