Verbuchung von Fotoequipment

Hallo zäme

Ich habe mich vor kurzem als Fotograf selbständig gemacht. Daher habe ich viel neues Material gekauft. Nun bin ich nicht ganz sicher, was ich davon wo verbuchen muss.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich grössere Dinge wie Kamera und Objektive als „Werkzeug und Geräte“ als Aktive verbuche?
Was mache ich mit Verbrauchsmaterial und kleineren Dingen wie zum Beispiel Kabelrollen? Diese sind wohl irgendwo bei den Aufwänden, oder?
Gibt es eine Regel, was in die Aktiven und was in die Aufwände fällt?

Besten Dank für eure Hilfe!

Martin

Kleines, das nicht mehrjährig verwendet werden stellt Aufwand dar.
Es gibt so eine Faustregel, dass Sachen unter 1000 eher auch Aufwand sind.
Aber bei Material, z. Bsp. Stativ 500.- Fernauslöser 600.- könnte man das gut auch als gemeinsam ansehen, also aktivieren und nicht als Aufwand verbuchen.

Wichtig ist, ob Sofortabschreibungen im Kt. zugelassen sind.
Falls nein, müssen Sie die Sachen gut separieren, macht auch mehr Sinn, wenn Sie Kamera und so aktivieren und dann jährlich um 50 % vom Restwert abschreiben (degressiv).

Vielen Dank für die Antwort. Dann mach ich mich mal auf die Suche nach den kantonalen Bestimmungen.

Mal mit 50 % Abschreibungen starten. Dann kommts in aller Regel gut.