Verbuchung von Kreditkarten Cashback

Hallo zäme

Wie verbuche ich den Cashback (Bonusprogramm) der Kreditkartenabrechnung?

Danke für die Rückmeldung!

Martin

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Ich nehme mal an, dass die Kreditkarte aufs Geschäft läuft.
Sonst wäre es ja Privat.

Also Geschäftskreditkarte wäre das Gegenkonto dann Zinsertrag (FinE).

Zinsertrag wie von Herrn Keck vorgeschlagen, ist sicher eine gute Lösung. Sofern die Cashback-Beträge allerdings kleiner sind als die Gebühren der Kreditkarte (Finanzaufwand bzw. Zinsaufwand) könnte man doch damit auch den Aufwand reduzieren?

Freut mich, dass ich einen treuen Leser haben (tfo92), ich sag, falls ich was Falsches sage, werde ich es meinem Treuhänder sagen :wink:

Nun zur Frage: Die Steuerverwaltung und auch das OR haben es nicht gern, wenn man „verrechnet“.
=> Aufwand soll Aufwand sein, Ertrag eben Ertrag
=> ich musste das auch schnell nachschlagen, es ist OR 958c I Ziff. 7
„(…) Aufwand und Ertrag dürfen nicht miteinander verrechnet werden“.

Es gab eine andere Frage, von einer Firma, welche 4020 buchte (Einkauf) und ich schrieb, wenn die Versicherung für einen Schaden zahle, könne man buchen Bank / 4020 (Minus-Aufwand).
Das ist in diesem obigen Sinn nicht korrekt.
Aus praktischer Sicht kann man das so machen, aber ich habe noch angefügt, wenn deshalb der Bruttogewinn sich verfälscht, dann auf a.o.E buchen.
=> Grundsatz ist aber eben Verrechnungsverbot.
=> Das hat auch einen Vorteil, man sieht dann auch schneller, woher dieser Ertrag kommt.
** Bei einem Minus Aufwand denke ich eher an einen Buchungsfehler als an CashBack.**

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Danke für die Antwort Herr Keck.
Das mit dem treuen Leser müssen sie relativ verstehen: Ich kann auch nicht alles wissen, versuche jedoch gerne mit dem was ich weiss, anderen Leuten zu helfen.
Indem ich Beiträge wie die Ihren lese, lerne ich dazu. Ab und zu mache ich eine Zwischenbemerkung oder -frage, wenn ich selber nicht sicher bin und lerne dann wieder dazu.

Wenn die Zwischenfragen dann eventuell sogar dem Fragesteller helfen, ist am Ende allen gedient.

Von dem her, besten Dank für die ausführliche Antwort. An die Buchführungs- und Bewertungsvorschriften aus dem OR denkt man immer mal wieder etwas zu wenig :wink:

Immer gerne, lerne auch dazu, und suche wieder nach Quellen. So kommt man weiter.