Verbuchung von Neuanschaffung eines Druckers

Hallo zusammen
Ich habe mir einen neuen Drucker für CHF 363.00 gekauft. Nun möchte ich diesen ordnungsgemäss verbuchen. Ich hätte es folgendermassen gemacht:

(1520) Büromaschinen, Informatik, Kommunikationstechnologie / (2000) VLL / CHF 363.00

Muss ich den Drucker ende Jahr abschreiben? Wenn ja, zu welchem Satz über wieviel Jahren?

Frage 2:
Wie verbuche ich den Kauf von Kopierpapier für den Drucker? Geht das unter (6700) Sonstiger betrieblicher Aufwand?

Danke vorweg für eure Hilfe :slight_smile:

Also bei Sachen, die deutlich unter 1000.- sind, aktiviere ich die nicht, selbst wenn mehrjährig verwendbar.

Also 6500 Büromaterial / Bank.
Dasselbe dann Kopierpapier

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Grundsätzlich kannst du auch diesen Betrag aktivieren und abschreiben, bei Beträgen unter einer relevanten Wertspanne wird es in der Praxis allerdings als einmaliger Aufwand verbucht.

Erfahrungsgemäss aktivieren die meisten Firmen ihre Anschaffungen zwischen 500-1000 Franken.
Wegen erhöhtem Arbeitsaufwand macht es bei solchen Beträgen aber meistens mehr Sinn sie als Aufwand zu buchen.

Einen Betrag unter 1000 CHF würde ich nicht aktivieren.
Aber die Buchung über Konto 6500 finde ich nicht optimal, ich würde ein Konto aus der Gruppe 61 Unterhalt, Reparatur und Ersatz vorziehen.

Neuanschaffung ist kein Unterhalt.

Da hat Herr Keck Recht, das Konto URE bezieht sich auf ebendiese Tätigkeiten. Neuanschaffung ist etwas anderes. Die Kontenklasse 6 ist definitiv richtig, die einzelnen Konten die hier in Frage kämen wären aber eher 6500 Verwaltungsaufwand bzw. 6570 Informatikaufwand (würde ich bevorzugen)

Er hat ja sicher vorher schon einen Drucker gehabt, also ist es Ersatz, auch wenn es ein neuer ist.

Unterhalt & Reparatur ist ja als Beschreibung schon relativ eindeutig. Ich gehe davon aus (ist aber meine persönliche Ansicht, ich habe das jetzt nicht rechtlich abgeklärt), dass man es auf URE als Ersatz buchen kann, wenn so ein Gerät vorzeitig kaputt geht (vor Ende der Laufzeit, also bevor es auf 0 abgeschrieben wurde, falls bilanziert).
In dem Sinne ist der Drucker schon eine Neuanschaffung und kein Ersatz.