Verbuchung von Patentkosten

Hallo zusammen. Ich hätte eine Frage zu Patenten und Patentkosten. Beim Eintragen eines Patentes entstehen einerseits Kosten für den Patentanwalt und für die Eintragung des Patentes. Ich würde die Anwaltskosten unter Rechtsaufwand verbuchen und die Kosten für die Eintragung unter Patente aktivieren. Ist das richtig? Oder würdet ihr anders vorgehen?
Vielen Dank für eure Hilfe.

In meiner Welt ist im Konto Patente der wert eines patentes (wie du den auch immer berechnest).
Die Eintragsgebühren würde ich entweder im Konto „Gebühren und Abgaben“ oder als „Allgemeiner und Sonstiger Verwaltungsaufwand“ buchen.

Gruess Hanspeter