Verbuchung von Steuern bei einer Jur. Person

Hallo zusammen

Ich bin daran eine Buchhaltung für eine Jur. Person zu erstellen. Alles ist soweit gebucht bis auf die Steuern. Daher wäre ich sehr dankbar, wenn man mir kurz Feedback zu folgender Frage geben könnte:

Auf dem Kontoauszug von Seiten der Steuerverwaltung stehen folgende Positionen:

  1. Zahlung prov. Rechnung CHF 500 Buchungssatz: Steuern / Bank 500
    –> das ist soweit noch klar

  2. Rückerstattungszinsen CHF 5 Buchungssatz: ??? / Zinsertrag
    –> welches Konto kommt im Soll?

  3. Steuern definitiv CHF 300 Buchungssatz ??? / ???
    –> Ist hier überhaupt ein Buchungssatz notwendig oder wird einfach das Steuerguthaben als Debitor verbucht mit dem Buchungssatz Debitoren / Steuern 205

Ich hoffe, man versteht was ich meine. Herzlichen Dank für die Hilfe.

Viele Grüsse
Phil1

Hallo phil1

Die definitive Steuer kennst du bei der Abschlusserstellung ziemlich sicher noch nicht, oder? Daher gehe ich davon aus, dass du die definitiven Steuern gemäss Jahreserfolg kalkuliert hast.

Rückerstattungszins:
Ist das Geld schon geflossen? Dann wäre es ja Bank / Zinsertrag
Hast du erst eine Anzeige das das Geld noch fliessen wird? Dann würde ich Aktive Rechnungsabgrenzung / Zinsertag buchen.
Und die Steuerabgrenzungen dann auch Aktive Rechnungsabgrenzung / Steuern 200. Dann hast du den effektiv gebuchten Steueraufwand auf 300 abgegrenzt.

Viele Grüsse
Jakob

Hallo Jakob

Vielen Dank für Deine Rückmeldung.

Es ist so, dass es sich bei den von mir genannten Positionen um Positionen aus einer Steuerabrechnung handelt. Dort ist die im Jahr 2019 geleistete Steuerzahlung drauf, die Zinsgutschrift für die vorzeitige Zahlung und die definitive Steuer für das Jahr 2019. Die Zahlung ist soweit klar. Die beiden Positionen Zins und das Restguthaben weil das Steuerbetreffnis tiefer ist als die geleistete Vorauszahlung nicht. Das Guthaben inkl. dem Zins werden nicht ausbezahlt sondern auf das neue Steuerjahr vorausgetragen. Somit kommt das Konto Bank nur bei der effektiven Zahlung vor. Die Abrenzung per Ende 2019 muss ich noch machen und dann würde ich einfach nur noch die Differenz abgrenzen, da noch ein Guthaben vorhanden ist.

Ich hoffe, Du verstehst was ich meine.

Liebe Grüsse
Phil1

Hallo Phil1

Ich mache ein Beispiel:
Die Anzahlungsrechnung kommt und wird bezahlt.
Steueraufwand / Bank 5’000
Die Schlussabrechnung kommt.
Effektiver Steuern 4’000
Zinsgutschrift 100
Anzahlung 5’000
Guthaben Steuerpflichtiger 1’100
Buchung:
Aktive Rechnungsabgrenzung / 1’100
/ Zinsertrag 100
/ Steueraufwand 1’000

Und bei der nächsten Steuerabrechnung werden dann die 1’100 in Abzug gebracht. Und du kannst sie dann mit dieser Buchung gegenbuchen.

Viele Grüsse
Jakob