In deinem Falle ist es zu 100% der Arbeitgeber, welcher ans Weiterbildungsinstitut bezahlt. Die Rechnung muss somit auch auf diesen lauten, ist dem so? Der Arbeitnehmer wiederum bezahlt lediglich seinen Anteil an den Weiterbildungskosten dem Arbeitgeber.
Bedeutet aus buchhalterischer Sicht folgendes:
übriger Personalauwand / Bank 6’000.00 (AG überweist vollen RG-Betrag an Bildungsinstitut)
Bank / übriger Personalaufwand (AN überweist seinen Anteil an den Weiterbildungksosten dem AN)
Lohnbuchaltung → da der AG seinen Kostenanteil an der Weiterbildung direkt überwiesen hat, muss dies als Lohnbestanteil auf dem Lohnausweis ausgeweisen werden (Ziffer 13.3.)