Verkauf von abgeschriebenem Werkzeug

Hallo zäme

Ich bin eine Einzelfirma und bin Mehrwertsteuerpflichtig.

Ich habe mir für meine Firma vor 2 Jahren eine Kamera gekauft für 4000.- und habe diese sofort abgeschrieben (im Kt. Luzern ist das möglich).
Nun habe ich die Kamera für 1500.- verkauft über Ricardo.

Da ich die Kamera ja abgeschrieben habe, ist diese für die Firma ja quasi nichts mehr wert, oder?

Kann ich die nun also als Privatperson verkaufen?

Besten Dank für eure Hilfe.

Ist die Kamera noch mit symbolischem CHF 1.- in der Bilanz?
Wenn ja, musst Du die aufwerten und für die 1’500.- mit MwSt. abrechnen.
Ist die Kamera nirgends in der Geschäftsbilanz, gibt es die ja nicht mehr und Du kannst sie so verkaufen.

Das ist meine Sicht der Dinge.

Gruess Hanspeter

1 „Gefällt mir“

Hey Googy,
die Kamera gehört nicht dir, sondern deiner Einzelfirma (steuerrechtlich) und wenn du diese verkaufen kannst, gehört der Erlös deiner Einzelfirma, wird dort als ausserordentlicher Erfolg (versteuerbarer Gewinn) ausgewiesen und enthält abgabepflichtige MWSt, da du zum Zeitpunkt des Kaufes die Vorsteuer auch abgezogen hast.
MG Ces

1 „Gefällt mir“