Wir haben im Jahr 2021 ein Teil des Anlagevermögens auf Rechnung verkauft (da nicht benutzt).
Gebucht hab ich damals 1100 an 3000 als ich die Rechnung ausgestellt habe. Und der Artikel blieb in der Bilanz (das hat leider niemand bemerkt bis Ende letztes Jahr)
Erstmals - was wäre korrekt gewesen? 1100 an 8100 und bei Bezahlung dann 8100 an 1020 (Bank)? Und dann noch 8100 an 1500 um die Bilanz zu verkürzen?
Nun führt dieser Fehler auch dazu, dass der Gewinn um den Verkaufsbetrag zu hoch. Steuern lassen wir mal (ausser es hatte schon mal jemand so ne Situation?) - die Firma ist unser Hobby, die Steuerbeträge belaufen sich auf 3-stellige Beträge, solang ich meine Bilanz wieder ins Lot kriege bin ich schon happy.
Nun, wie korrigiere ich die Bilanz? Wenns im 2021 8100 an 1500 gewesen wäre, dann wärs jetzt wohl etwas periodenfremdes, also in den 85xx ern.
Die korrekte Verbuchung wäre gewesen, unter Annahme folgender Ausgangslage mit Zahlenbeispiel und Annahme, dass die Anlage jährlich wertberichtigt wurde (Abschreibungen):
Korrekte Buchungen bei Verkauf:
Debitoren / Anlagevermögen 3’000
WB Anlagevermögen / Debitoren 1’500
Debitoren / Veräusserungsgewinn auf Anlagen 500
Bank / Debitoren 2’000
Korrektur deiner fehlerhaften Buchung und somit fehlerhafter Jahresrechnung:
Im Jahr 2025, also 4 Jahre später, korrigierst Du dies über den Periodenfremden Erfolg.
Periodenfremder Erfolg / Anlagevermögen
WB Anlagevermögen / Periodenfremder Erfolg
In der Jahresrechnung ist dieser Fall zu erwähnen und die unterzeichnete Jahresrechnung ist dem Steueramt mit der Steuererklärung zuzustellen. Persönlich würde ich bereits vorab dem Steueramt dies mitteilen.
Weiter stellt sich die Frage der Revisionspflicht. Du schreibst, dass die Firma als Hobby geführt ist. Welche Rechtsform hat deine Firma? Revisionspflicht / Opting out? Mehrwertsteuerpflicht? Daher könnten noch weitere Massnahmen nötig sein als nur die rein buchhalterischen.
Wie Du siehst, hängt mit deiner fehlerhaften Jahresrechnung weit mehr zusammen als nur eine Fehlbuchung.
Erstmals Danke - falls wir wieder mal Anlagevermögen verkaufen (jetzt aber nicht absehbar, denn was wir noch haben, ohne das könnten wir die Geschäftstätigkeit nicht fortsetzen). Und ich hatte es bereits so korrigiert wie du schreibst
Es ist ne AG. Wir haben ein Opting-out, und sind nicht MwSt-pflichtig.
Aber, wie du korrekt schreibst, es häng noch mehr dahinter - es ergibt sich nämlich noch ne Zusatzfrage:
Da wir im Jahr 2021 Gewinn geschrieben haben, hab ich beim Eröffnen des 2022 dann auch 5% des Gewinnes den gesetzlichen Reserven zugewiesen. Da ich im 2021 wegen des Fehlers zuviel Gewinn habe, hab ich jetzt auch zuviel Geld auf den gesetzlichen Reserven. Das müsste ich ja eigentlich auch noch korrigieren, oder?
Das ist korrekt - aufgrund des zu hohen Gewinnausweises 2021 wurde der gesetzlichen Reserve ein zu hoher Betrag zugewiesen. Die Korrektur kannst du auch im laufenden Jahr vornehmen mit der Buchung “Gesetzliche Gewinnreserve an Gewinnvortrag”.
Dazu ist der Sachverhalt im Anhang zu erläutern und persönlich würde ich einen Eigenkapitalspiegel anfügen. Dieser könnte wie folgt aussehen:
Eigenkapitalspiegel
Bestand per 1.1.2025 CHF xxxxxx
Korrektur Vorjahre CHF xxxxxx
Jahresergebnis 2025 CHF xxxxxx
Bestand per 31.12.2025 CHF xxxxxx
(Unter dem Eigenkapitalspiegel würde ich eine Fussnote mit Hinweis auf den Paragraphen im Anhang, der die Korrektur Vorjahre erläutert anfügen.)
Text für den Hinweis im Anhang zur Jahresrechnung 2025:
Korrektur Vorjahre
Im Berichtsjahr wurde eine fehlerhafte Verbuchung aus dem Jahresabschluss 2021 festgestellt, welche zu einer zu hohen Zuweisung an die gesetzliche Gewinnreserve geführt hatte.
Die gesetzliche Gewinnreserve wurde im Berichtsjahr entsprechend reduziert und dem Gewinnvortrag gutgeschrieben. Die Korrektur erfolgte erfolgsneutral.
Ich bin der Meinung, dass Du so den Fehler 2021 im Abschluss 2025 sauber berichtigt hast und der Vorfall vollständig und plausibel dokumentiert ist. Dies sollte sowohl für die GV als auch für die Steuerbehörde transparent und verständlich dargelegt sein.
Dieser Lösungweg würde ich nur bei Opting Out dementsprechend umsetzen!