ich interessiere mich für die korrekte buchhalterische Behandlung von gebrauchten Fahrzeugen, die eine Transportfirma verkauft. Die Firma verwendet das Saldosteuersatzverfahren (SSS).
Meine Fragen:
Wie wird der Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen korrekt verbucht – insbesondere in Bezug auf die Mehrwertsteuer?
Wird die MWST bei solchen Verkäufen vernachlässigt, so wie es manchmal im privaten Bereich oder bei Kleinstbetrieben der Fall ist?
Wenn ich den Verkaufserlös als Ertrag verbuche, zählt dieser zum gesamten Jahresumsatz, der für den Saldosteuersatz relevant ist?
Oder muss der Verkauf separat deklariert oder speziell gekennzeichnet werden (z. B. als ausserordentlicher Ertrag oder unter einer separaten Position)?
Ich freue mich über jede fachkundige Rückmeldung oder Praxisbeispiel.
Vielen Dank im Voraus!
schön wäre ein Praxisfall von Ihnen den man dann nur buchen müsste
2, lustige Idee aber falsch
4, Konto Neu Erlös Verkauf AV erstellen und wie Sie nun bereits vermuten, ja mit MWST natürlich abrechnen (Normaler Umsatz und dieser Ertrag in selben Feld addiert deklarieren)
Grundsatz
Auch beim Verkauf gebrauchter Fahrzeuge durch eine MWST-pflichtige Transportfirma gilt der Verkauf als steuerbarer Umsatz, sofern das Fahrzeug im Geschäftsvermögen war und mit Vorsteuerabzug angeschafft wurde.
MWST-Behandlung
– Unter dem Saldosteuersatzverfahren (SSS) wird keine MWST separat ausgewiesen, sondern der Verkauf wird zum Bruttobetrag verbucht und die geschuldete Steuer ist mit dem SSS bereits abgegolten.
– Die Buchung erfolgt z. B.: 1020 Bank / 3200 Handelserlös (mit MWST-Code SSS) (Fahrzeugverkauf wird also wie jeder andere steuerbare Umsatz behandelt.)
– Nur wenn das Fahrzeug ohne Vorsteuerabzug angeschafft wurde (z. B. Occasion von Privatperson oder vor MWST-Option), ist der Verkauf nicht MWST-pflichtig → MWST-Code UST (Umsatz ohne Steuer).
Ausnahme: Privatähnlicher oder nicht betrieblicher Verkauf
– Wird ein privat genutztes Fahrzeug verkauft, das nie im Geschäftsvermögen war → kein MWST-Umsatz.
– Wird ein voll abgeschriebenes, aber geschäftlich genutztes Fahrzeug verkauft → steuerbar, sofern ursprünglich mit Vorsteuer.
Ausweis im Jahresumsatz
– Der Erlös gehört zum Gesamtumsatz, der für die Berechnung der geschuldeten MWST nach SSS massgeblich ist.
– Keine separate Deklaration erforderlich.
– Nur bei ausserordentlichen Erträgen (z. B. Unfallentschädigung, Versicherungsleistung) kann man optional ein separates Ertragskonto nutzen, steuerlich aber immer SSS-pflichtig, sofern steuerbarer Umsatz.