Verlängertes Jahresabschluss

Liebe Kollegen

Ich führe die Buchhaltung einer Schweizer GmbH, da die Firma im Oktober 2021 gegründet wurde und ab November 2021 Umsatz erzielt, machen wir einen verlängertes Jahresabschluss.
Gibt es da etwas zu beachten, was von einem „normalen“ Jahresabschluss abweichen würde.
Wie siehts z.B. mit der Steuererklärung aus, muss ich da dann für 2021 sowohl als auch für 2022 eine Steuererklärung ausfüllen, oder reicht es aus wenn ich nur die 2022 Steuererklärung mache.
Oder wie siehts aus mit Abgrenzungen, meines Wissens nach muss ich keine Abgrenzungen zwischen 2021 und 2022 machen in meinem Fall oder?
Wäre über jeden Hinweis froh.

Liebi Gruess
Matej

Manchmal mache ich überlanges Jahr, manchmal jedes Jahr einzeln.
Vorteil jedes Jahr einzeln, man trotz dem kurzen Jahr die Sache bereits erledigt.
Überlanges Jahr ist dann etwas komplexer, gerade Abgrenzungen.

Wichtig, man muss das der Steuerverwaltung dann sofort mitteilen, dass man überlanges Jahr machen will. Bestätigung dazu folgt dann z.T. keine.

Zuerst wollte ich auch den Jahr 2021 einfach direkt abschliessen, aber weil die Firma erst per 29.10.2021 eingetragen wurde und wir vorerst nur Aufwände und nur minimale Erträge hatten, dachte ich mir, dass es keinen Sinn ergibt, einen Jahresabschluss für 2 Monate Geschäftstätigkeit zu machen.
Muss ich in dem Fall trotzdem die Abgrenzungen buchen, obwohl ich nur einen Jahresabschluss mache für die gesamte Periode 29.10.2021-31.12.2022?

ja klar… gibt sicher aber ja nicht viel zu tun, oder?

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