Verlustübertragung von 1. Geschäftsjahr bei Einzelunternehmen

Guten Tag

Die Frage ist recht dringlich…

Ich habe im Jahr 2016 mit meinem Einzelunternehmen Verlust gemacht (1. Geschäftsjahr)
Kann Ich diesen Verlust in die Bilanz 2017 mitverrechen?

Herzlichen Dank für Eure Hilfe

freundlichst Max

Hallo Max

Bei einer Einzelunternehmung wird der Verlust in der Folgeperiode nicht als Verlustvortrag (wie bei einer AG oder GmbH) weitergeführt, sondern er wird auf das Eigenkapitalkonto übertragen.

Steuerlich kann der erlittene Verlust innerhalb der gleichen Steuerperiode mit dem übrigen Einkommen verrechnet werden. Bleibt dann noch ein Verlust übrig, kann dieser im nächsten Jahr verrechnet werden. Die steuerliche Verlustvortragsperiode beträgt maximal 7 Jahre.

Gruss
Salvi

@salvi
Herzlichen Dank für die promte Antwort.

Leider nicht was ich mir erhofft habe aber ist nunmal so.

freundlichst Max

Darf ich fragen was der Grund ist, dass du den Verlustvortrag stehen lassen willst im Folgejahr? Ob du nun den Verlust auf das EK überträgst, oder ob du ihn auf einem separaten Konto stehen lässt (innerhalb des Eigenkapitals), kommt ja schlussendlich bei einer Einzelfirma auf dasselbe heraus.

Da ich zu der Einzelfirma noch einen Haupterwerb habe und dessen Einnahmen die Ausgaben aus der Einzelfirma übersteigen, wird dies so wie ich es verstanden habe bei einer natürlichen Person miteinberechnet. Somit kann der Verlust im nächsten Jahr nicht einbezogen werden.

Gruss Max

Ja das ist so. Der Verlust der Einzelfirma wird im aktuellen Jahr mit dem übrigen Einkommen verrechnet.