Verlustverrechnung nach definitiver Veranlagung

Liebe Expert*innen

ich habe die Jahresrechnung 2018 und 2019 (etwas spät) erstellt und das Jahr 2018 mit einem Verlust abgeschlossen. Zwischenzeitlich hat mich die definitive Veranlagung erreicht (Frist zur Einsprache verpasst, das ist ein anderes Thema).

Die steuerliche definitive Veranlagung weist einen mutmasslichen Gewin von 2’500 aus. Daran ist nix mehr zu ändern.

Macht es überhaupt sinn für das 2019 einen Verlustvortrag zu berücksichtigen oder eher mit einer 0 im 2019 zu starten. Den Verlust vorzutragen obwohl man den steuerlich nicht in Abzug bringen kann, bringt wenig und die 2’500 als Gewinnvortrag zu buchen würde bedeuten, man würde 2 Mal dafür Steuern zahlen.

Mir ist schon klar, dass die Handelsbilanz und Steuerbilanz unterschiedlich sein können und es oftmals auch sind. Aber den Verlustvortrag nach definitiver Veranlagung weiter zu ziehen, macht das sinn?

Was ist Eure Einschätzung, ausser mit allem genug früh zu starten?

Besten Dank für Eure Unterstützung.

Grüss
Daniel