Verlustverrechnung

Hallo Zusammen

Eine Frage zum Ausfüllen der Steuererklärung im Kt. St. Gallen

Es liegt mir eine Kopie der ausgefüllten Steuererklärung der GmbH vom Jahr 2022 vor.
Dort wurde für das Jahr 2017 ein Verlust von 12’500 deklariert. Dann unter dem Punkt Abzüglich bereits verrechnete Verluste 0.

Im Jahr 2022 sind im Abschluss ein Verlust in Höhe von 4’400 und wurden bei der Gewinnverwendung vom Gewinnvortrag abgezogen. Muss ich nun diesen Verlust in der Steuererklärung 2023 unter 2022 als Verlust deklarieren und dann bei „Abzüglich bereits verrechnete Verluste“ wieder eintragen??

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Vor allem gibt es auch im Jahr 2023 einen Verlust, diesen habe ich bei der Gewinnverwendung auch vom Gewinnvortrag abgezogen.

Oder ist das so zu verstehen, dass wenn es wieder einen Gewinn in dieser Firma gibt vom Steueramt dieser Verlust aus dem 2017 und 2022 bei der Steuerrechnung abgezogen wird und erst dann muss ich diesen Betrag unter „Abzüglich bereits verrechnete Verluste“ eintragen, so würde das Sinn machen für mich.

Gruss Astrid

Hallo Astrid

Gewinne können steuerrechtlich normalerweise mit den Verlusten aus 7 vorangegangenen Steuerperioden verrechnet werden (Ausnahmen vorbehalten).

Handelsrechtlich verrechnest Du einen Verlust meist mit dem bestehenden Gewinn- oder Verlustvortrag in der Gewinnverwendung (Vortrag auf neue Rechnung im Folgejahr).

Die bereits verrechneten Verluste sind in der Steuererklärung von St. Gallen gemäss meiner Interpretation sozusagen die zwischenzeitlichen Gewinne, die mit den Vorjahresverlusten verrechnet werden können.
Es hängt davon ab, was in den Jahren 2018-2021 für ein Ergebnis erzielt wurde.

Am einfachsten ist es mit einem Beispiel:
2016 kein Verlust
2017 Verlust -12’500
2018 Gewinn 1’000
2019 Gewinn 1’000
2020 Gewinn 1’000
2021 Gewinn 1’000
2022 Verlust -4’400

In der Steuererklärung 2023 würdest Du nun bei den Vorjahresverlusten für 2017 einen Verlust von 12’500 eintragen, für 2022 einen Verlust von 4’400.
Beim Punkt der bereits verrechneten Verluste müsstest Du 4’000.- eingeben, denn für 2018-2021 wurde im Beispiel je ein Gewinn von 1’000 erzielt.
Der steuerlich verrechenbare Verlust würde im 2023 somit 12’900 betragen (12’500+4’400-4’000). Ein allfälliger Gewinn könnte im 2023 also mit diesem Verlust verrechnet werden.

Wie Du schreibst, gab es im 2023 einen Verlust.
In der Steuererklärung 2024 könnte dieser Verlust im obigen Beispiel dann zu dem bestehenden unverrechneten Verlust über 12’900 dazugerechnet werden.
Dann im 2025 aber kann der Verlust aus 2017 über 12’500 nicht mehr steuerlich verrechnet werden, da mehr als 7 Jahre her.

Hoffe das hilft Dir weiter.

Beste Grüsse
jd

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Hallo JD

Danke Dir vielmals für Deine ausführliche Erklärung, die hilft mir wirklich sehr.

Liebe Grüsse
Astrid