Wollte für jemanden die Steuern einer GmbH erledigen, jedoch stimmt der Verlustvortrag nicht überein…sehe den Fehler nicht und die letzte Buchhaltung wurde von jemand anderem geführt…daher wollte ich fragen, gibt es eine Möglichkeit diesen mit einem Buchungssatz zu korrigieren?
Über ausserordentlichen Aufwand möchte ich nicht, weil so der Gewinn minimiert wird.
Wenn es im Vorjahr falsch gemacht wurde, so sollte der Fehler nicht fortgesetzt sondern dort korrigiert werden, wo er gemacht wurde.
Falls ein Fehler in der Steuererklärung erfolgt ist, so muss natürlich nicht die Buchhaltung abgeändert werden damit diese mit der „falschen“ Steuererklärung aus dem Vorjahr übereinstimmt.
Aber Achtung:
Der Verlustvortrag ist nicht zu verwechseln mit den steuerlich verrechenbaren Vorjahresverlusten. Verluste aus den 7 vorangegangenen Perioden können mit Gewinnen verrechnet werden. Diese Angabe muss nicht zwingend mit dem Verlustvortrag übereinstimmen.
Wenn Du Zugang zur letztjährigen Steuererklärung hast und dort wirklich nur der Verlustvortrag falsch eingetragen wurde, so würde ich in der aktuellen Steuererklärung einfach den korrekten Verlustvortrag eintragen und es so richtigstellen.
Alternativ könntest Du den „falschen“ Verlustvortrag in der neuen Steuererklärung eintragen und bei der Gewinnverwendung in einer freien Zeile eine Korrektur eintragen, damit es wieder stimmt.
Es ist auch möglich, dass das Steueramt den Fehler bereits direkt korrigiert hat. Hast Du Zugang zu den letztjährigen Steuereinschätzungen?
Bei falschem Verlustvortrag wäre ja zwingend auch das Eigenkapital falsch…