Vermerk auf Rechnung fehlt

Bei uns steht eine MWST Revision an. Bei einem von der MWST befreiten Rechnungsempfänger haben wir den Vermerk „Befreiung von der MWST nacht Art. 144 MWSTV“ auf den Rechnungen nicht angebracht. Ansonsten sind die Rechnungen korrekt.

Soll ich das im Nachhinein richtigstellen? Falls, ja, wie?

A) Rechnungen nicht richtigstellen. Das Fehlen der Vermerkes hat keinen Einfluss. Halt in Zukunft auf die Rechnung schreiben.
B) Gutschrift / Neue Rechnung mit heutigem Datum mit Referenz der Richtigstellung und dem Kunden eingeschrieben sende.
C) bestehende Rechnung korrigieren mit altem Datum und dem Kunden eingeschrieben senden
D) Deutliches Rektifikat der bestehenden Rechnung mit altem Datum und dem Kunden eingeschrieben senden. Z.B. anstelle Rechnungs-Nummer RG 2019-49494 —> RG 2019-49494-Rektifikat

Da es sich reine reine Textänderung handelt würde ich gerne auf Gutschriften verzichten, damit es keine unnötigen Nullbuchungen auslöst. Selbstverständlich wärs mir am liebsten, nichts zu korrigieren und unseren Kunden nicht damit zu behelligen.

Siehe dazu auch folgendendes:

d) Auf der Rechnung, und zwar sowohl auf dem Original als auch auf der Kopie,
muss folgender Vermerk stehen: befreit oder Befreiung von der MWST
nach Artikel 144 MWSTV. Sollte in der Rechnung der Vermerk inkl. MWST
(mit oder ohne Steuersatz) aufgedruckt sein, ist dieser von der steuerpflichtigen
Person sowohl auf dem Original als auch auf sämtlichen Kopien
durchzustreichen. Wird dies unterlassen, ist die MWST zu entrichten, auch
wenn das amtliche Formular vollständig ausgefüllt vorliegt;