Vermittlungsprovision verbuchen

Hallo liebe Community :raised_hand:

Wir haben eine GmbH und betreiben eine Internetplattform mit Dienstleistungen. Die Dienstleistungserlöse verbuchen wir über Kto. 3400 . Nun ist es so, dass wir neu auch Vermittler engagiert haben. Worüber sollen wir deren Vermittlungsprovision bezahlen? Unser erster Vorschlag wäre unter den 3800er-Konten (Erlösminderung). Bsp. Kto. 3803. Was hält ihr vor dieser Lösung?
Die Vermittler sind übrigens Selbständigerwerbende oder juristische Personen. D.h. zumindest unsererseits nicht AHV-pflichtig.

Danke für einen kompetenten Rat :leftwards_hand: :smiley:

Lieber Gruss

Ihre Idee ist korrekt, die Vermittlungs / Verkaufsprovisionen an Dritte stellen eine Erlösminderung dar und gehören somit auf das 3800 Konto. Erlösminderung an Bank

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Hauptsache im Bruttogewinn abgezogen

Var. 1 Erlösminderung wie Rabatt
Var.2 Direkte Kosten unter 3400 Provisionen (Aufwand)

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Hey buchhalter0701 und michel.keck: Danke euch für die Antwort :rightwards_hand: :leftwards_hand:

Wir sind immer wieder erstaunt wie herrlich diese Community hier lebt. Einfach weltklasse! :smiley: