Versicherungsgutschrift Hagelschaden + Wertberichtigung

Hallo zusammen

Ich habe Fragen bezüglich der Verbuchung einer Versicherungsgutschrift für einen erlittenen Hagelschaden.

Der Sachverhalt: Es handelt sich um eine Autogarage, welche mit Occassionsfahrzeugen handelt. In der Mitte des Geschäftsjahres kam es zu einem Hagelschaden an rund 20 Occassionsfahrzeugen, welche auf den Aussenparkplätzen standen. Die Versicherung überwies uns dafür eine Pauschalgutschrift von 20`000 CHF.

Die Gutschrift der Versicherung habe ich mit Bank - Ausserordentlicher Ertrag verbucht. Nun stellt sich mir die Frage, ob und wie ich eine Wertberichtigung verbuchen darf.

Frage 1: 2/3 der Autos wurden unterjährig gekauft und nach dem Hagelschaden im gleichen Jahr verkauft. Sie tauchen somit Ende Jahres nicht im Lager auf. Kann ich in irgendeiner Form auf diesen Autos eine Wertberichtigung vornehmen?

Frage 2: 1/3 der Autos wurden nicht im Geschäftsjahr verkauft und sind somit Ende Jahres im Lager. Ich gehe davon aus, dass ich auf diesem Drittel eine Wertberichtigung (Fahrzeuglager) wegen dem Hagelschaden vornehmen darf? In welcher Höhe?

Über ein Feedback von euch würde ich mich sehr freuen.

Hallo steparo

Die Höhe der Wertminderung richtet sich nach dem tatsächlichen oder geschätzen Schaden an den Fahrzeugen. Gibt es eine Schätzung von der Versicherung? Wurde ein Selbstbehalt abgezogen?
Ein Missverhältnis zwischen ‚Entschädigung‘ und Wertberichtigung sollte vermutlich begründbar sein.

Die bereits verkauften Fahrzeuge darfst Du natürlich nicht mehr wertberichtigen.Das hättest Du bei Eintritt des Schadens tun müssen. Durch Reduktion des Einkaufswertes wäre dann aber der Gewinn aus Verkauf gestiegen. Der Effekt auf den Gewinn wäre der selbe gewesen.

Da nur noch 1/3 der beschädigten Fahrzeuge an Lager sind, wäre streng genommen auch nur +/- 1/3 der Schadensumme als Wertberichtigung verbuchbar.
Bei einem hohen Lagerbestand würde eine etwas höhere Wertberichtigung wohl nicht so ins Gewicht fallen. Es ist schlussendlich eine Ermessensfrage, ob es plausibel ist und begründet werden kann.
Schlussendlich gleicht es sich bei einem späteren Verkauf durch höheren Gewinn (tieferer Einstandswert) sowieso aus.

Hoffe das hilft weiter.

Beste Grüsse
jd

Hallo jd

Vielen herzlichen Dank für die ausführliche und nachvollziehbare Erklärung.

Ich bin davon ausgegangen, dass die verkauften Fahrzeuge nicht mehr wertberichtigt werden können. Da der Effekt auf den Gewinn aber gross war, wollte ich noch einmal sichergehen.
Die Versicherung bzw. der Versicherungsvertreter hat die Schadenssumme mehr oder weniger über den Daumen gepeilt und nicht auf die einzelnen Fahrzeuge heruntergebrochen. Das heisst, ich werde deinem Rat folgen und +/- 1/3 der Schadensumme als Wertberichtigung verbuchen.

Nochmals vielen Dank für die Hilfe und ein schönes Wochenende!

Beste Grüsse

steparo