Verzugszinsen MWST-pflichtig?

Hallo
Für eine überfällige Rechnung wurden uns neben dem Rechnungsbetrag mit separater Zahlung die Verzugszinsen überwiesen. Ist dieser Betrag MWST-pflichtig oder nicht?
Danke für eine Rückmeldung.

Beste Grüsse
Yvonne

Hallo Yvonne

Den Verzugszins musst du nicht mit der MWST abrechnen. Der Verzugszins wird im mehrwertsteuerlichen Sinn als Schadenersatz betrachtet und stellt demnach gemäss Art. 18 Abs. 2 Bst. i MWSTG kein Entgelt dar.

Du kannst den Verzugszins separat als Zinsertrag verbuchen.

Gruss
Salvatore

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich wünsche noch einen schönen Nachmittag.

Yvonne