Vollzugbeiträge

Sehr geehrte Damen und Herren

Da wir ein Restaurant betreiben nach L-GAV, muss ja pro Betrieb und pro Mitarbeiter Vollzugbeiträge abgezogen werden Jährlich 89.- pro Mitarbeiter und pro Betrieb…

Nun die Frage, wie kann man sich anmelden für die Beiträge und wie funktioniert es?

Wird es pro Monat abgezogen in durch 12 geteilt Betrag oder pro Jahr an die MA den Vollbetrag.

Leider schrieb ich ein Mail an die L-GAV keine Antwort… Telefonisch schwer erreichbar.

Danke Community für eure mithilfe…

Grüsse
Alex

Die genaue Bestimmungen sind im L-GAV Art. 35 geregelt.

Der Abzug kann einmal pro Jahr erfolgen, z.B. am Ende einer Lohnperiode.
Bei Mitarbeiter die Teilzeit beschäftigt sind (Mitarbeiter die im Durchschnitt weniger als die Hälfte der Normalen Arbeitszeit des Betriebes arbeiten) ist nur 44,50 Fr. abzuziehen.

Ende Jahr November/Dezember sollte bei Ihnen ein Formular eintreffen für die Selbstdeklaration. Diesen müssen Sie dann ausfüllen und retournieren.

Nach dem Abzug können Sie diese Quittung ausfüllen und an die Kontrollstelle wie auch den Mitarbeiter senden:

Kontrollstelle für den L-GAV des Gastgewerbe
Dufourstrasse 23
4010 Basel

1 „Gefällt mir“