Vollzugskostenbeitragspflicht ab 2021

Hallo Zusammen

Kennst sich hier jemand mit Vollzugskostenbeiträge (Branche Reinigung) aus?
Muss/Darf man diese 1x jährlich abziehen?
Oder wäre dies bei Stundenlohn nicht so ideal und schlauer pro Monat abzuziehen?
Danke Euch.

Freundliche Grüsse
A. Gomes

Ich habe jetzt mal etwas recherchiert und die meisten scheinen das dem Arbeitnehmer einmal im Jahr abzuziehen. Es handelt sich ja auch um einen eher kleinen Betrag pro MA.

Wahrscheinlich wäre ein pro Rata Abzüge jeden Monat ebenfalls möglich, aber für einen so kleinen Betrag würde ich jetzt den Aufwand nicht betreiben. Ausnahme vielleicht wenn du Mitarbeiter hast die nur ein paar Hundert Franken im Monat verdienen.

Hallo thfo92 Diesen Beitrag kenne ich nicht, darum weiss ich nicht wie das in der Praxis abgerechnet wird. Jedoch habe ich eine offizielle Regelung gefunden:

Paritätische Kommission Zürich der Gebäudetechnikbranche

Reglement Vollzugskostenbeiträge und Grundbeitrag Anhang 2
Art. 2.1 Der Beitragsabzug für Arbeitnehmende erfolgt monatlich direkt vom Lohn des Arbeitnehmenden und wird bei der Lohnabrechnung sichtbar aufgeführt.
Art. 2.2 Diese vom Arbeitgeber abgezogenen Vollzugskostenbeiträge sind mindestens jährlich an die Geschäftsstelle der PLK zu überweisen.

Hallo A. Gomes

Du musst den Vollzugskostenbeitrag monatlich vom Lohn abziehen. Ab 2021 sind es für Kleinbetriebe 0.3 % vom Bruttolohn ansonsten 0.4 %.

Hier kannst Du es nachlesen:

https://www.pk-reinigung.ch/de/gav/vollzugskosten.html