Vorauszahlungen fuer zukuenftige Events

Liebe Buchhalter/-innen

Ich fuehre die Buchhaltung einer GmbH die Kuenstler vermittelt (Agent) fuer grosse internationale Events. Die Firma bezahlt Organisationsspesen fuer ein Konzert das aber erst in 2-3 Jahren stattfinden soll, es kann auch sein das es gar nicht stattfindet wegen unvorhersehbaren Ereignissen. Bei Vertragsabschluss mit dem Event Organisator bekommt sie einen Teil (10%) gutgeschrieben, den Rest erst wenn der Event stattfindet.
Wuerdet ihr die getaetigten sowie die erhaltenen Zahlungen solange auf den Bilanzkonten lassen, bis der Event abgeschlossen ist? Also erst erfolgswirksam buchen, wenn der Event realisiert ist? Was wuerde dagegen sprechen, wenn wir es ueber die Erfolgsrechnung buchen obwohl der Event noch nicht stattgefunden hat?

Vielen Dank fuer Eure Hilfe!

Aus meiner Sicht müssten die 10% Gutschrift aus dem Vertrag wie auch die Organisationsspesen Erfolgswirksam in der Erflogsrechnung gebucht werden, entsprechend im Jahr wo die Leistungen stattgefunden haben. Zwar findet der Event erst in den 2-3 Jahren statt, jedoch sind die Erträge und Kosten für dessen Organisation in z.B. 2022 entstanden und daher müssten diese aus meiner Sicht auch so in der Erfolgsrechnung verbucht werden. Ich gehe stark davon aus, dass die 10% Teilzahlung aus dem Vertrag die Organisationsspesen der GmbH decken für das gegebene Event.
Weiter müsste man dann den Vertrag gerechnet mit den restlichen 90% in der Bilanz verbuchen, und diesen in der Bilanz mitführen bis sich der Vertrag zum Ertrag umwandelt, wann auch immer das sein wird. Bis dahin wäre dieser Vertrag als eine Langfristige Forderung zu betrachten denke ich.

Ich muss jedoch zugeben, dass ich noch nie was in dieser Branche zu tun hatte und somit soll meine Aussage nur als Anreiz für weiteres denken dienen. Ich würde sicherlich etwas Geld in einen Treuhänder investieren, der dass ganze zu 100% abklären kann und Sie korrekt beraten wird. Dann wären Sie für die gesamte Zukunft Sicher und Startklar um korrekt Buchen zu können für diesen Mandaten.

fiktives Illustrationsbsp.

Event Vorauszlg 100’000 Bank an Erlöse
Kosten Organisationsspesen 10’000 Direkter Aufw an Bank.

Erwartete Einn. 900’000 per Juli 2025
ARA an Erlöse 900’000
und
Noch nicht realisierte Dienstleistung Juli 2025
Erlöse an PRA 899’999

So steht 1 Fr. als Info dass später ein grosser Betrag kommen könnte.

Nota, gibt es da keine Ausfallvers? oder sind die einfach zu teuer?

Vielen Dank fuer Ihren Loesungsvorschlag. Ich werde die getaetigten Zahlungen in dem Fall erfolgswirksam verbuchen. Eine weitere Frage haette ich noch. Falls ich den erwarteten Erloes so abgrenzen wuerde, muesste ich auch die zukuenftigen Gagen an die Kuenstler so abgrenzen, analog der Einnahmen?
Herzlichen Dank!

Vielen Dank fuer Ihre Anregungen. Sie und Michel.keck sind gleicher Meinung was die getaetigten Zahlungen betrifft, ich werde diese erfolgswirksam verbuchen. Ich bin mir nur noch nicht sicher ob und was ich Ende Jahr abgrenzen muesste. Falls ich den zu erwarteten Erloes abgrenze muesste ich auch die bereits getaetigten Zahlungen fuer ein Event das aber erst viel spaeter stattfindet, ebenfalls abgrenzen. Vielleicht waere es gar nicht schlecht, einen erfahrenen Treuhaender zu fragen.

bitte 2. Teil meiner Antwort lesen.

Ich sehe keinen 2. Teil?