Hallo zusammen
Ich war bis Oktober 100 % als Angestellte tätig und habe im November und Dezember die Vorbereitungen für meine Einzelfirma getroffen (ich konnte noch keinem Kunden etwas verrechnen, das heisst, ich hatte in diesem Jahr noch keine Einnahmen). Für diese zwei Monate führe ich eine “Milchbüchlirechnung”, erst ab 1.1.2018 werde ich mit einer Doppelten Buchhaltung beginnen. Nun meine Fragen:
Kann ich die Ausgaben, die ich in diesem Jahr für mein Unternehmen hatte, als Verlust in der Steuererklärung angeben und wird dies dann als Abzug von meinem Einkommen als Angestellte angesehen? Und die 2. Frage: Eröffne ich dann am 1.1.2018 die Buchhaltung ohne den Verlust aus dem Jahr 2017, also sozusagen, als ob ich bei null beginnen würde?
Merci für eine kurze Rückmeldung.