Vorbereitungskosten Einzelfirma Jahresabschluss

Hallo zusammen

Ich war bis Oktober 100 % als Angestellte tätig und habe im November und Dezember die Vorbereitungen für meine Einzelfirma getroffen (ich konnte noch keinem Kunden etwas verrechnen, das heisst, ich hatte in diesem Jahr noch keine Einnahmen). Für diese zwei Monate führe ich eine “Milchbüchlirechnung”, erst ab 1.1.2018 werde ich mit einer Doppelten Buchhaltung beginnen. Nun meine Fragen:

Kann ich die Ausgaben, die ich in diesem Jahr für mein Unternehmen hatte, als Verlust in der Steuererklärung angeben und wird dies dann als Abzug von meinem Einkommen als Angestellte angesehen? Und die 2. Frage: Eröffne ich dann am 1.1.2018 die Buchhaltung ohne den Verlust aus dem Jahr 2017, also sozusagen, als ob ich bei null beginnen würde?

Merci für eine kurze Rückmeldung.

Guten Morgen

Vielen Dank für die Frage im Buchhaltungsforum.

Genau, der Verlust der Steuerperiode 2017 wird mit dem Einkommen verrechnet, da das Ergebnis bei der Einzelfirma in die private Steuererklärung mit einfliesst. Der Abschluss 2017 muss soweit vorgenommen werden, dass die Erfolgsrechnung abgeschlossen ist und der Verlust auf das Eigenkapitalkonto übertrag wird.

Beabsichtigen Sie, die Buchhaltung ab 01.01.2018 selber zu führen oder haben Sie den geeigneten Treuhänder bereits gefunden? Sollten Sie noch auf der Suche nach professioneller Unterstützung sein, können Sie sich gerne bei uns informieren:

Ich hoffe, Ihre Fragen damit zu beantworten.
Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Liebe Grüsse
Nora Bouakaz

Grüezi Frau Bouakaz

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Gerne schaue ich mir Ihr Angebot an.

Beste Grüsse & einen guten Rutsch ins 2018
Daniela