Den Sachverhalt ist etwas unklar. Hast Du mehr Details? Wieso möchtest Du die MWST weiterverrechnen, wenn Du diese als Vorsteuer abziehen kannst?
Grundsätzlich kann man nur den MWST-Anteil verrechnen. Versicherungen machen das auch gerne. Wenn Du eine Leistung beziehst, bezahlst Du die Vorsteuer (die Du wieder abziehen kannst). Wenn Du die Leistung weiter verrechnest, musst Du die MWST entsprechend abrechnen.
Wichtig bei einer 100% MWST Rechnung ist die Dokumentation - für Dich und den Kunden. Es muss ersichtlich sein, weshalb nur die MWST in Rechnung gestellt wurde.