Ich habe diverse Kreditorenrechnungen vom Januar 2021, die noch 2020 betreffen. Gebucht wurden diese jeweils
Aufwandkonto/2300 ( nicht nicht bezahlter Aufwand).
Im 2021 dann 2300/1020 bei Bezahlung.
Wir rechnen die MWST vereinnahmt ab. Wenn ich jetzt aber im 2020 RG berücksichtige, die wir im 2021 für das Vorjahr erhalten haben, dann wird die MWST im Programm fälschlicherweise schon im 2020 berücksichtigt (wäre ja nur bei vereinnbart korrekt).
Im Buchhaltungsprogramm ist alles korrekt hinterlegt, eben auch Abrechnung nach vereinnahmter Methode.
Habt ihr eine Idee wie ich dieses Problem lösen kann?
Hallo, ich empfehle Ihnen mit dem Softwarehersteller Kontakt aufzunehmen. Wenn Sie das System auf vereinnahmt umgestellt haben, sollte alles korrekt laufen. Vielleicht haben Sie auch die Abgrenzungen im 2020 oder 2021 mit MWST verbucht? Diese sollten jedoch unbedingt ohne MWST erfolgen.
Grüsse Sandra Frauchiger von online-kurs.ch