Vorsteuer bei transitorischen Buchungen mit vereinnahmter MWST

Hallo

Ich habe diverse Kreditorenrechnungen vom Januar 2021, die noch 2020 betreffen. Gebucht wurden diese jeweils
Aufwandkonto/2300 ( nicht nicht bezahlter Aufwand).
Im 2021 dann 2300/1020 bei Bezahlung.

Wir rechnen die MWST vereinnahmt ab. Wenn ich jetzt aber im 2020 RG berücksichtige, die wir im 2021 für das Vorjahr erhalten haben, dann wird die MWST im Programm fälschlicherweise schon im 2020 berücksichtigt (wäre ja nur bei vereinnbart korrekt).

Im Buchhaltungsprogramm ist alles korrekt hinterlegt, eben auch Abrechnung nach vereinnahmter Methode.

Habt ihr eine Idee wie ich dieses Problem lösen kann?

Vorab herzlichen Dank für die Unterstützung!

Lieber Klaus

Da Du nicht erwähnst, mit welcher software Du arbeitest, kann ich nicht sagen, ob ich Dir helfen kann.
Mit Banana kann ich Dir das Verfahren erklären.

Falls Du das willst, schreib mir eine PM an
meisterbuchhalter@gmail.com

Ist mir zu aufwendig via Forum, zudem kommen deseen Mails nicht immer bei mir an (wenn Du was als Antwort postest).

Gruess Hanspeter

Hallo, ich empfehle Ihnen mit dem Softwarehersteller Kontakt aufzunehmen. Wenn Sie das System auf vereinnahmt umgestellt haben, sollte alles korrekt laufen. Vielleicht haben Sie auch die Abgrenzungen im 2020 oder 2021 mit MWST verbucht? Diese sollten jedoch unbedingt ohne MWST erfolgen.
Grüsse Sandra Frauchiger von online-kurs.ch