Vorsteuerabzug auf Kaffee/Getränke/Snacks für Mitarbeiter (Teeküche)

Hallo allerseits

Unser Arbeitgeber stellt den Mitarbeitern kostenlos Kaffee, Getränke und Snacks (z.B. Farmer-Riegel) zur Verfügung.

Werden Vorsteuerabzüge auf solchen Aufwendungen von der ESTV als geschäftsmässig begründet akzeptiert?
Welche Rechtsgrundlage/MWST Info/Merkblatt gilt für solche Fälle?

Für eure Antworten danke ich im Voraus.
mfG

Ja ist ja nicht Gratiskaffee zum nachHause nehmen. Ist wie die Bewirtung von Kd.

Aber dann sonst. PersA

Hallo DaPepe79
Ich verbuche dies unter 5840 Personalkantine Verpflegung.
Freundliche Grüsse
klapu

1 „Gefällt mir“