Hallo allerseits
Unser Arbeitgeber stellt den Mitarbeitern kostenlos Kaffee, Getränke und Snacks (z.B. Farmer-Riegel) zur Verfügung.
Werden Vorsteuerabzüge auf solchen Aufwendungen von der ESTV als geschäftsmässig begründet akzeptiert?
Welche Rechtsgrundlage/MWST Info/Merkblatt gilt für solche Fälle?
Für eure Antworten danke ich im Voraus.
mfG