Vorsteuerabzug Beherbergungsleistungen

Hallo zusammen

Eine MWST-pflichtige Baumaschinenfirma, welche ausschließlich Presslufthammer produziert, muss geschäftlich zu einem Kunden reisen und bucht sich dafür ein Hotelzimmer. Die Hotelrechnung ist eine Beherbergungsleistung mit dem Sondersatz von 3,8%. Darf die Baufirma diese 3,8%-Vorsteuer geltend machen obwohl ihre Tätigkeit nicht im Sektor Beherbergung ist?

Ja weil die Übernachtung als geschäftlich begründet betrachtet wird, da mit der Übernachtung ein potentieller Neuauftrag gewonnen werden kann??

Danke im Voraus für eure Antworten

absolut richtig, Reisespesen für den Chef oder Mitarbeiter, es sind Kosten, die Sie verbuchen dürfen und natürlich die Vst abziehen, und zwar zum Satz der Beherbergungsleistung

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