Vorsteuern Frühstück und Mittagessen

Hallo zusammen

Die Firma (mwst pflichtig registriert) bezahlt dem Chef regelmässig ein Frühstück und / oder Mittagessen. Können die Vorsteuern geltend gemacht werden? Falls möglich gerne mit MWSTG Artikel.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

Sofern dem Chef keine Pauschalspesen ausbezahlt werden, können solche „unternehmerisch begründeten“ Spesen natürlich auch als Aufwand verbucht werden.

Wie bei jedem Aufwand kann ein MWSTpflichtiges Unternehmen dann natürlich auch die Vorsteuer geltend machen.

Siehe hier: Spesenmanagement: Diese Punkte müssen beachtet werden.

MWST Gesetz Vorsteuerabzug: Fedlex

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