Verstehe ich richtig? Wenn ein Gebäude gekauft wird, welches nicht optiert wurde, dass dann anschliessend keine Vorsteuern für zB Unterhaltsarbeiten etc. im Zusammenhang mit diesem Gebäude geltend gemacht werden können?
Es gibt hier mehrere Möglichkeiten und Wege, weshalb ich an deiner Stelle bei solcher Angelegenheit einen Experten aufsuchen würde, welcher den Sachverhalt bis zum letzten Detail prüft und dir hilft, mögliche Stolpersteine zu vermeiden.