Wir haben im Mai 2024 eine Entschädigung für den anderen Elternteil beantragt. Der Arbeitnehmer hatte den Lohn ganz normal ausbezahlt bekommen, da dies im GAV so geregelt ist.
Für den Anteil der VSE-Leistungen CHF 1’971.20 wurden ihm die NBUV auf dem Lohn wieder gutgeschrieben.
Nun würde ich gerne wissen wie ihr die Akontorechnung der SVA buchen würdet:
Zahlenbeispiel:
ich gehe mal davon aus dass die geraden Beträge der AHV Abrechnung gerundet sind, denn wenn man zurückrechnet ist es nicht dieselbe AHV Lohnsumme bei ALV und AHV…
aber nun zur Antwort, ich behandle das wie Kinderzulage, ABER zuerst 1971,20 minus AnAbzüge = 1845.05
5070 an Ba CHF 1’599.95
und
5070 an 510X zBsp VSE Mitarbeiter Müller 1845.05
Kontrolle 1599.95 + 1845.05
=> 3’445.-
Denn Lohn würde ich dann inkl VSE über 500X an Bank netto auszahlen
Beilage ist eigentlich unnötig, da ja AHV Kasse bereits 6,4 % abzog, also zeigt, dass eine AHV Pflicht besteht…
Vielen Dank für Deine Antwort und ja das waren alles Beispielbeiträge.
Aber irgendwie habe ich immer noch den totalen Knopf drinnen mit den Beitragsanteilen
in Höhe von CHF 126.15, die bekommt der Arbeitgeber ja auch gutgeschrieben.
Also hier nochmal das Beispiel mit den exakten Beträgen:
Also ich würde das jetzt so buchen:
5070 AHV/IV/ALV/EO 3’405.85 / 1096 Durchlaufkonto Familienzulagen 790,–
/ 510 X 1’971.20 VSE
/ 5070 AHV/IV/ALV Beitragsanteile 126.15
/ Bank 518.50
Den Lohn habe ich ganz normal abgerechnet, ausser dass er die NBUV von der VSE Leistung wieder gutgeschrieben bekommen hatte.
Vielen Dank im Voraus für Deine Unterstützung, lg Astrid