Guten Tag
Wir sind eine kleine AG mit Offenposten Buchhaltung. Mir ist nicht klar, wie man die Steuern zu verbuchen hat. Zieht man in der Erfolgsrechnung jeweils die Steuern vom Vorjahr ab? Oder muss man irgendwie mit „erwarteten Steuern“ arbeiten?
Konkret: Für das 2018 (unser erstes Jahr) haben wir eine definitive Steuerrechnung erhalten. Ist es korrekt, wenn ich jetzt im 2019 einfach folgendes Buche:
8900 / 1020 XY-Betrag
Für eure Antworten bin ich sehr dankbar!
Hallo Wakabayashi
Eigentlich müssten die Steuern für 2018 in die Buchhaltung 2018. Dafür gibt es bei diversen Steuerämtern Onlinerechner, hier zB der Rechner Steuerrückstellung jP Kanton Zürich. Bereits bezahlte Steuern des laufenden Geschäftsjahr (GJ) bitte rausrechnen.
Gebucht wird die verbleibende Rückstellung (also die berechnete Steuerbelastung abzüglich bereits bezahlte Steuern des GJ) am Ende des GJ als Steueraufwand/Steuerrückstellung. Mit der Zahlung der Schlussrechnung im nächsten GJ wird die Rückstellung wieder aufgelöst: Steuerrückstellung/Liquide Mittel. Mehr zum Umgang mit Rückstellungen hier.
Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, den Steueraufwand via transitorische Konten zu verbuchen. Ein separates Konto Steuerrückstellung macht die Sache aber m.M. transparenter.
Die Steuerrechnung 2018, die 2019 bezahlt wurde, würde ich in den periodenfremden Aufwand buchen, zB 8000/1020. So bleibt das Konto 8900 sauber für Steuern 2019 und die neue Rückstellung 2019 kann einfach berechnet werden.
Gruss Bruno
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Hallo Bruno
Vielen Dank für deine Antwort! Das hat mir super weitergeholfen. Ich hatte mir schon gedacht, dass man die Steuern im entsprechenden Jahr verbuchen muss. Ich hatte aber keine Ahnung, dass es solche Rechner gibt 
Ich denke, ich komme jetzt klar 
Gruss
Emanuel