Warendrittel buchen und rückbuchen

Guten Tag
Ich stehe gerade vor einem Rätsel betreffend Warendrittel.
Wenn ich per 31.12.18 den Warendrittel ausbuche geschieht das ohne die MwSt. Verrechnung zu berühren. Dies ist für mich eigentlich logisch.
Wenn ich nun den Warendrittel wieder auflösen will per 01.01.19 verbucht es MwSt!!! Das scheint mir dann wider nicht korrekt da ich diese ja bereits verrechnet habe.
Meine Frage nun ist es richtig wenn ich einfach sage ohne MwSt buchen? Wäre eigentlich logisch.
Danke für eine Antwort.

Mit freundlichen Grüssen und ein schönes Wochenende

Rita Hess

Oder anders gefragt: Warum willst Du den Warendrittel im neuen Jahr wieder einbuchen?
Den buchst Du ja aus, weil Du davon ausgehst, dass ein Drittel der Ware demodiert, verdirbt oder verramscht werden muss.
Dann ist es auch richtig, das Lager unterzubewerten.

Wenn Du “todsichere” Ware hast, dann buch eben nichts. Weil beim Rückbuchen der Steuervorteil ja auch wieder aufgehoben wird.

Gruess Hanspeter

Hallo Rita

Ich würde den Warendrittel auch nicht wieder auflösen und erst Ende Jahr dann die Differenz wieder anpassen. Aber natürlich sollte die Auflösung trotzdem möglich sein und macht unter gewissen Umständen auch Sinn.
Also die Rückbuchung muss definitiv ohne MwSt. erfolgen. Notfalls halt ohne Code und dann halt die Differenz in der MwSt.-Verprobung berücksichtigen / erklären.

Viele Grüsse
Jakob

Hallo Hanspeter, hallo Jakob
Vielen Dank für eure Antworten.
Mein Treuhänder bucht den Warendrittel so wie von mir beschrieben. Kurz gesagt per Ende Jahr wegen Steuern ausbuchen, im neuen jar zurückbuchen, ende neuen Jahr Warenlager gemäss Inventur anpassen und wieder Warendrittel buchen.
Ich bin am Abschluss vorbereiten und habe da eine ungereimtheit entdeckt und wollte ganz sicher gehen. Da wurde mit MwSt zurückgebucht, habe ihn darauf aufmerksam gemacht. Nun muss dieser Fehler der schon 2 Jahre zurück liegt ausgebügelt werden.
Auch Provis können Fehler passieren, ist ja irgendwie tröstlich auch wen es ärgerlich ist.

Gruess Rita