Warum ist das ein Kreditor?

Es geht um die Funktion einer Gerichtsbuchhaltung.
Ich bekomme Geld von einer Person, die angeklagt wurde. Damit das Gerichtsverfahren anfangen könnte, muss sie zuerst bei mir z.B 500 Euro bezahlen. Erst danach beginnt das Verfahren. Mir ist gesagt worden, dass ich sie als Kreditor erfassen sollte, da wir ihr das Gerichtsverfahren schulden. Ich bin jetzt ein bisschen verwirrt.
Wenn man jemanden etwas schuldet (eine Leistung usw.) handelt es sich um einen Debitor und nicht Kreditor. Warum muss ich sie als Kreditor erfassen? Auf diese Frage wurde mir folgendes geantwortet:
"Wir haben ihr nichts in Rechnung gestellt, deswegen ist sie für uns ein Kreditor"
Könnte mir jemand erklären, wie das funktioniert?

Ich bin der Meinung, dass man nicht nur davon ausgehen kann, dass wenn man eventuell jemandem etwas zurückzahlen muss, dass das ein Kreditor ist. Z.B Bei einer Aktionär Einzahlung kann es sein, dass er nachher seine Aktien zurück verkaufen möchte und dann werde ich ihm Geld schulden, deswegen ist er aber noch immer keinen Kreditor.

Vielen Dank!
Maria

Hallo Maria

Das ist schon möglich. Ich könnte mir vorstellen, dass es sich in diesem Fall um eine Vorauszahlung handelt. D.h. man bekommt Geld, ohne eine Leistung dafür erbracht zu haben. Solange keine Leistung erbracht wird, schuldet man dieses Geld. Darum wird das bei Ihnen als Kreditor geführt. Sobald dann eine Leistung erbracht wird entsteht eine Forderung (Debitor), die man dann mit der Vorauszahlung (Kreditor) verrechnen kann.

Im KMU-Kontenplan werden solche Vorauszahlungen bspw. mit der Konto-Nummer 2030 „Erhaltene Anzahlungen“ verbucht.

Gruss
Salvatore

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Hallo Salvi

Ich danke dir für die Antwort.

Es ist mir klarer geworden.

Ich irre mich aber immer mit dem Konto „Verbindlichkeiten“ .

Erlaub mir bitte dir ein weiteres Beispiel zu geben.

Wenn ich als Bank ein Darlehen genommen habe, würde ich es folgendermassen verbuchen:

Bank an Verbindlichkeiten (Hier Verbindlichkeiten, da ich es nachher schulde) Das ist mir klar.

Und jetzt umgekehrt. Ich als Bank vergebe einen Kredit.

Kreditforderung an Verbindlichkeiten (Hier sagen sie, dass das Konto „Verbindlichkeiten“ nötig ist, da man das Geld noch nicht ausbezahlt hat. (D.h wieder eine Schuld von meiner Seite)

Ich habe das Gefühl man schuldet immer etwas und zwar nicht nur den Kreditoren, sondern auch den Debitoren. Z.b wenn ich in einer Sprachschule arbeiten würde und jemand meldet sich für einen Englischkurs an. Die Buchung würde so aussehen:

Debitoren an Ertrag (Und hier könnte ich auch sagen, ich schulde dem Kunden einen Englischkurs)

Ich bin wirklich verwirrt. Man schuldet ja immer jemandem etwas aber ein mal wird er als Kreditor und ein mal als Debitor verbucht.
Beim obigen Beispiel mit der Kreditvergabe ist mir auch nicht klar warum ich „Kreditforderung an Verbindlichkeiten“ machen sollte, wenn mir der Scherf sagt, dass ich immer ein Debitorenkonto brauche.

Ich möchte mich im Voraus für Ihre Antwort bedanken.

Freundliche Grüsse
Maria

Hallo Maria

Ich habe keine Praxiserfahrung mit Bankenbuchhaltungen, aber von der Systematik her kann ich sagen, dass bei Buchungen im direkten Zusammenhang mit der Entgegennahme von Kundengeldern sowie bei Kreditvergaben weder Aufwand noch Ertrag entsteht. In beiden Situationen entstehen nur Bilanzbuchungen (Aktiven/Passiven). Bei Kundengeldern erhält die Bank Geld, das dem Kunden gehört. Bei Krediten erhält der Kunde Geld, das der Bank gehört. Deswegen gibt es bei solchen Situationen lediglich Buchungen zwischen Forderungen und Verbindlichkeiten (reine Bilanzbuchungen). Erfolgswirksame Buchungen (Bilanz/Erfolgsrechnung) entstehen erst im Zusammenhang mit Zinsen, Gebühren oder sonstigen Dienstleistungen.

Was die Sprachschule anbelangt hast du rein technisch betrachtet schon recht. Theoretisch schuldet man sich gegenseitig immer etwas, solange der Leistungserbringer eine Rechnung erstellt oder Geld im Voraus erhält, für die er noch keine Leistung erbracht hat. Doch in der Praxis werden solche Situationen i.d.R. etwas einfacher abgewickelt. Nehmen wir als Beispiel die Sprachschule. Wenn sie die Rechnung zuerst als Anzahlung verbuchen würde und dann erst bei jedem Kursbesuch und für jeden Kursteilnehmer schrittweise den Anteiligen Ertrag verbucht, wäre das sehr aufwendig. Somit gehe ich davon aus, dass die Sprachschule die Rechnung von Anfang an als Ertrag verbucht (Debitor / Ertrag). Zudem gibt es meines Wissens bei solchen Rechnungen im Zeitpunkt der Rechnungsstellung nur begrenzte Möglichkeiten das Kursgeld zurückzufordern im Falle einer Kursstornierung. Sollte es trotzdem zu einer Stornierung oder Teilstornierung kommen, dann wird eine Gutschrift erstellt, die eine Ertragsminderung zur Folge hat (Debitor / Ertrag).

Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte.

Grüsse
Salvi