Es geht um die Funktion einer Gerichtsbuchhaltung.
Ich bekomme Geld von einer Person, die angeklagt wurde. Damit das Gerichtsverfahren anfangen könnte, muss sie zuerst bei mir z.B 500 Euro bezahlen. Erst danach beginnt das Verfahren. Mir ist gesagt worden, dass ich sie als Kreditor erfassen sollte, da wir ihr das Gerichtsverfahren schulden. Ich bin jetzt ein bisschen verwirrt.
Wenn man jemanden etwas schuldet (eine Leistung usw.) handelt es sich um einen Debitor und nicht Kreditor. Warum muss ich sie als Kreditor erfassen? Auf diese Frage wurde mir folgendes geantwortet:
"Wir haben ihr nichts in Rechnung gestellt, deswegen ist sie für uns ein Kreditor"
Könnte mir jemand erklären, wie das funktioniert?
Ich bin der Meinung, dass man nicht nur davon ausgehen kann, dass wenn man eventuell jemandem etwas zurückzahlen muss, dass das ein Kreditor ist. Z.B Bei einer Aktionär Einzahlung kann es sein, dass er nachher seine Aktien zurück verkaufen möchte und dann werde ich ihm Geld schulden, deswegen ist er aber noch immer keinen Kreditor.
Vielen Dank!
Maria