Der Arbeitgeber muss einen bestimmten Prozentsatz der AHV-Lohnsumme an die Familienausgleichskasse (FAK) bezahlen. Die Kosten trägt der Arbeitgeber, und sie können als Geschäftsaufwand auf das Konto 5710 FAK verbucht werden.
Mit den bezahlten Beiträgen werden die Familiezulagen finanziert. Diese werden, bei vorliegen einer entsprechendenen Verfügung, durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ausbezahlt. Der Arbeitgeber erhält die ausbezahlten Familienzulagen von der Familienausgleichskasse zurückerstattet. Also ein Nullsummenspiel für den Arbeitgeber. Zur buchhalterischen Abwicklung der Familienzulagen ist das Konto “2272 Kontokorrent FAK” vorgesehen.
Salü MSchuler,
Herzlichen Dank für Dine Antwort.
Wie sieht es mit den Verwaltungskosten aus? Da wird ja ein gewisser Betrag von den Sozialleistungen, z. Bsp. Kt. BE 0.60% genommen. Ich würde diese auch über das Aufwandkonto 5710 nehmen.
In der Praxis werden diese über “5700 - AHV, IV, EO, ALV” gebucht. Im neuen Schweizer Kontenrahmen KMU gibt es meines Wissens kein eigenes Konto für die Verwaltungskosten.
Übrigens: in kleineren Verhältnissen werden die FAK-Beiträge ebenfalls über das Konto 5700 gebucht.