Ich lese mich gerade ins Thema Aktien-Verkäufe ein. Und zwar bin ich mir nicht sicher, was alles benötigt wird, wenn ein Aktionär seine Namensaktien verkauft.
Reicht hier einen Aktien-Kaufvertrag und das Führen eines Aktienbuches oder wird auf jeden Fall ein Aktienzertifikat benötigt? Muss auch ein Zirkularbeschluss erstellt werden?
Wenn ein Aktionär seine Aktien verkauft, empfehle ich sicher einen Aktienkauf/verkaufsvertrag zu erstellen und diesen Verkauf im Aktienbuch nachzuführen (welches dann vom VR unterschrieben werden sollte).
Es wird kein physisches Zertifikat benötigt (Verlustrisiko). Ich empfehle deshalb im Aktienbuch zu erwähnen, dass keine Zertifikate ausgestellt wurden.
Nun kommt es noch darauf an, ob Ihr vinkulierte (Übertragungsbeschränkung) Aktien habt. Wenn ja (ist im Handelsregisterauszug ersichtlich), müsste der VR noch die Zustimmung zu diesem Verkauf erteilen.
Dies wäre es dann auch schon.
Passt dies?