Was bedeutet entsandte Mitarbeitende?

Guten Tag

Ich bin im Begriff nach Deutschland auszuwandern (liebeshalber). Ich bin seit ein paar Jahren selbständig mit einer GmbH. Tätigkeistbereich ist Online-Coaching.

Hier ein Auszug aus der admin.ch Webseite bezüglich Auswandern und Steuern:

Wer im Ausland arbeitet und Wohnsitz nimmt, muss dort in der Regel Steuern bezahlen. Ausnahmen gibt es für das diplomatische Personal, die Angestellten von internationalen Organisationen und Transportunternehmen sowie entsandte Mitarbeitende von Firmen mit Sitz in der Schweiz.

Was bedeutet das genau? Wenn ich bei meiner GmbH angestellt bin, und in nach Deutschland auswandere, kann ich dann weiterhin in der Schweiz Steuern zahlen? Was für Bedinungen müssen erfüllt sein, um entsandte Mitarbeitende von Firmen mit Sitz in der Schweiz. angesehen zu werden?

ich habe in Erinnerung max 3 Mte am Stück, das ist SozV Recht. Aber steuerlich wird man spätestens nach 183 T in Deutschland zum Ansässigen in D.

Also Kirzfassung ich sehe den Weg nicht welcher sozV technisch oder steuerlich die CH als Sitzstaat bleibt

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Entsandte Mitarbeiter wären z.B. Aussendienstler oder Monteure, welche Aufträge für ihr Unternehmen im Ausland erledigen. Bei grösseren Projekten kann ein Mitarbeiter ja durchaus länger im Ausland verweilen, ohne, dass er seinen Wohnsitz ins Ausland verlegen muss.

Schweizer und EU-Bürger haben das Recht, sich 3 Monate in jedem EU-Land ohne Bewilligung aufzuhalten. Als Schweizer brauchst du nach dieser Zeit eine Aufenthaltsbewilligung, die du in Deutschland beantragen musst. Das ist quasi die offizielle Einwanderung. Sobald du die Aufenthaltsbewilligung hast, wird dein Wohnsitz in Deutschland angesehen und du wirst spätestens dann als Privatperson in Deutschland steuerpflichtig.

Den Firmensitz kannst du durchaus in der Schweiz belassen und deine Unternehmenssteuern hier zahlen. Beachte jedoch die Grenzen, ab wann du in Deutschland MWST-pflichtig werden würdest. Die MWST wird in dem Land abgeführt, in dem der Umsatz generiert wird.
Du kannst also nicht in Deutschland arbeiten und Schweizer MWST zahlen, das geht nicht.