Was ist der Unterschied zwischen Nebenkosten und Energieaufwand?

Im Kontenrahmen KMU werden unter dem übrigen Betriebsaufwand in den Nebenkosten und im Energieaufwand Strom und Heizungskosten aufgeführt. Was ist der Unterschied und wann muss ich wie kontieren?

Nebenkosten:
Die Nebenkosten in der Gruppe 603 gehören zur Hauptgruppe 60 Raumaufwand. Zum Raumaufwand gehören Aufwendungen im Zusammenhang mit der Miete von Geschäftsliegenschaften. D.h. wenn der Vermieter Nebenkosten wie Heizung, Strom, Gas, Wasser oder Haus-Dienstleistungen verrechnet, dann musst Du diese in den Konten der Gruppe 603 verbuchen. Der Rechnungssteller ist also immer der Vermieter.

Energieaufwand:
In der Hauptgruppe 64 Energie- und Entsorgungsaufwand wird der Bezug von Energie direkt vom Lieferanten verbucht. Dazu gehören zum Beispiel Rechnungen, welche von Strom-, Wasser-, Gas oder Heizöllieferanten direkt gestellt werden.

Energieaufwand zur Leistungserstellung:
Die Kosten für Energiebezüge im Bereich der direkten Produktionskosten werden unter der Hauptgruppe 45 Energieaufwand zur Leistungserstellung verbucht. Dies vor allem dann, wenn der Zusammenhang messbar ist.