Wechsel der Gewinnermittlungsart

Hallo

Eine Selbständigerwerbende Person hat im Vorjahr eine Bilanz aufgestellt. Nun will er dieses Jahr eine Überschussrechnung erstellen (Kanton SZ). Was muss hierbei beachtet werden und ist ein Wechsel überhaupt möglich? Wo ist dies gesetzlich geregelt?

Vielen lieben Dank für eine Antwort.

Tamo

Hallo Tamo

Ich verstehe Deine Begriffe nicht.
Jede doppelte Buchhaltung hat eine Bilanz, was Du unter Überschussrechnung verstehst, erschliesst sich mir nicht.
Will er von einer einfachen auf eine doppelte BH wechseln? Das geht immer…
Formuliere bitte präziser, wenn Dir das nicht weiterhilft.

Gruess Hanspeter

Hallo Hanspeter

Der Kunde will von einer Bilanz zu einer Einnahmen-Ausgabenrechnung wechseln.
Geht das auch immer? Weisst Du auch wo das im Kantonalen StG SZ und DBG steht?
Es muss ein Übergangsgewinn ermittelt werden. Wie würdest du dies machen und in welchem Formular wird er eingetragen oder wird er einfach vom Ergebnis (Einnahmen ./. Ausgaben) abgezogen/addiert?

Beste Grüsse
Tamo

Lieber Tamo

Ich verstehe noch immer nicht, was Dein Kunde will.
Einnahmen-/Ausgabenrechnung = Milchbüechli
Bilanz = Bilanz, was immer Du darunter verstehst.

Also was wollt Ihr WIRKLICCH machen?

Gruess Hanspeter

Hoi,
es soll von Bilanz zu Milchbüchli gewechselt werden.
Viele Grüsse
Tamo

Hallo allerseits

Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in OR 957 ff.

OR 957 Abs 2: Lediglich über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage müssen Buch führen: 1. Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit weniger als 500 000 Franken Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr; …

Merke: Einnahmen, Ausgaben, VERMÖGENSLAGE und vor allem MÜSSEN!
Nachweis der Vermögenslage mit Milchbüechli? Nicht unbedingt eine Vereinfachung.

OR 958b Abs 2: Sofern die Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen oder die Finanzerträge 100 000 Franken nicht überschreiten, kann auf die zeitliche Abgrenzung verzichtet und stattdessen auf Ausgaben und Einnahmen abgestellt werden.

Merke: zeitliche Abgrenzung bei Erlösen von mehr als CHF 100’000
Kann man mit dem Milchbüechli und Hilfslisten möglicherweise auch irgendwie machen…

Ein Rückschritt zum Milchbüechli wäre somit theoretisch je nach Umsatz möglich, würde ich persönlich aber aus o.g. Gründen bestenfalls bei Gelegenheitsumsätzen und einem sauber getrennten Geschäftsbankkonto als einzigem Aktivum in Betracht ziehen.

Viel Erfolg!

Gruss Bruno

Merci! Man kann einen Warendrittel buchen. Also andere Frage wie die da oben. Wie bucht man den Warendrittel?
Beste Grüsse
Tamo