Wechsel von der einfachen zur doppelten Buchhaltung

Guten Abend liebe Foris

Ich bin neu hier, und freue mich sehr, diese “Anlaufstelle” gefunden zu haben.

Vor einem halben Jahr hat sich mein Partner selbständig (Einzelunternehmen) gemacht.
Bis Ende 2018 führten wir eine einfache Buchhaltung. Ab 01.01.2019 möchten wir zur doppelten Buchhaltung wechseln.

Die erste Buchung lautet: Bank an Eröffnungsbilanz - richtig soweit?

Verfahre ich mit den anderen Aktiv- und Passivkonten (Kasse, Debitoren, Inventar, Mobiliar, Kreditoren…) ebenso?
Die offenen Debitoren und Kreditoren betreffen Erträge und Aufwand des vergangenen Jahres; müsste ich hier transitirische Buchungen vornehmen?

Ich würde mich sehr freuen, wenn ich ein paar Tips bekommen würde, wie ich diesen Wechsel am besten handhabe.
Ich bedanke mich schon Mal für’s “Zuhören”.

Liebe Grüsse, und gute Nacht
Bigi

Guten Morgen liebe Community

Zwischenzeitlich hatte ich die Idee, dass ich die ganze Buchhaltung (seit der Gründung) nochmals von vorne beginne, und sie gleich doppelt führe. Da dies ziemlich aufwendig ist, sträube ich mich “etwas” dagegen.
Ich habe mir gedacht, dass ich per 01.01.2019 mit der DB beginne -> Bank/Eröffnung, und Kasse/Eröffnung, ganz so, als wäre die Firma 2019 gegründet worden.

Der Ertrag aus den noch offenen Debitoren 2018, und der Aufwand der noch offenen Kreditoren 2018 wird dann notgedrungen im 2019 verbucht sobald das Geld fliesst. Das Buchungsjahr ist dann zwar nicht korrekt, aber Hauptsache alles ist deklariert, und nach dem Wechsel wird alles ordentlich laufen.
Gibt es etwas, worauf ich ganz besonders achten sollte?

So, dann wünsche ich allen “frohes Buchhalten”, und einen schönen Tag.

Gruss
Bigi

Hallo Bigi
Wenn du die offenen Rechnungen in der Steuerperiode 2017 nicht berücksichtigt hast, müsstest du sie im 2018 erfolgswirksam einbuchen, da du sonst dieses “Einkommen” nie versteuerst.
Wenn du die Werte bereits als Ertrag versteuert hast, dann kannst du direkt Forderungen / Eröffnungsbilanz buchen.
Viele Grüsse
Jakob

Sali Jakob

Vielen Dank für deinen Beitrag.

Die noch offenen Debitoren-Rechnungen aus 2018 wurden noch nirgends erfasst (2018 war das Gründungsjahr, mit blosser «Milchbüechli-Rechnung» bis 31.12.2018).

Da ich sowieso eine Offenposten-Buchhaltung führen möchte, werde ich, sobald die Rechnung bezahlt wird, folgende Buchung machen- Bank/Erlös. Somit wird das Einkommen versteuert.

Ist es zwingend, dass ich an Eröffnungsbilanz etwas buche, jetzt wo auf die doppelte Buchführung gewechselt wird… z.B. auch bei Mobiliar, Maschinen, Warenlager usw. – anders gefragt; sollte/muss ich eine komplette Eröffnungsbilanz per 01.01.2019 erstellen (ist das nicht erst am 01.01.2020 der Fall)?

Viele Grüsse, ond en schöne Tag
Bigi

Hallo Bigi

Da es eine Einzelfirma ist, kannst du auch einfach “mit buchen beginnen” per 1. Januar 2019. Wobei das Bankkonto ja sicher irgendwie einen Startsaldo hat. Da beginnst du nicht ganz bein 0, oder?
Aber du kannst das Mobiliar, Maschinen, usw. natürlich auch einfach buchen, sobald du es “übernimmst”.

Wahrscheinlich hat deine Eröffnungsbilanz einfach ein Banksaldo und ein Kapitalsaldo.

Viele Grüsse
Jakob

Hallo Jakob

Okay, ich werde also lediglich die beiden folgenden Buchungen per 01.01.2019 als Eröffnung vornehmen:

Bank / Eröffnung
Kasse / Eröffnung

Inventarliste/Mobiliarliste erstelle ich per Ende Jahr, und zwischendurch buche ich fröhlich vor mich hin, was gerade alles anfällt :wink:

Ich bedanke mich ganz herzlich, dass du dich meiner Buchhaltung angenommen hast :+1:

Liebe Grüsse
Bigi