Hallo. Ich habe eine Frage zum Thema Weiterverrechnung von Einfuhrsteuern.
Wenn ich Einfuhrsteuern (auf Handelswaren) an einen CH-Kunden weiterverrechne, muss ich dann die 100.- für Einfuhrsteuern plus nochmals MwSt. verrechnen, also 108.- inkl. 8% MwSt.?
Kann jemand die Antwort auch mithilfe eines Gesetzesartikels angeben?
Besten Dank.