Weiterverrechnungen ohne MwSt

Hallo Zusammen

Wir haben aus Versehen eine MwSt-ausgenommene Leistung eines Dritten bezahlt. Nun verlangt der Dritte eine Rechnung von uns, für die Überweisung. Dürfen wir diese Weiterverrechnung ohne MwSt ausstellen, da die ursprüngliche Leistung von der MwSt befreit ist und wir sie 1:1 weiterverrechnen? Oder müssen wir als MwSt-pflichtiges Unternehmen generell immer MwSt draufschlagen, selbst in diesem Fall?

Liebe Grüsse
Rahel

Hi Rahel

Für mich ist das ein Durchlaufposten gemäss MWSTG Art 24, Abs 6, lit b und gilt daher als Nicht-Entgelt.
Somit muss keine MWST ausgewiesen werden - es handelt sich nicht um Umsatz.

Liebe Grüsse
Syliva

Liebe Sylvia

Vielen Dank für deine Antwort. Klingt für mich auch plausibel. Aber gem. dem erwähnten MwSt Artikel muss die Rechnung auch auf Dritte ausgestellt sein. Das habe ich vergessen zu erwähnen: die Rechnung ist auf uns ausgestellt, es handelt sich um eine Position auf der Rechnung. Irgendwie hätte diese eine Position nicht uns sondern dem Dritten verrechnet werden sollen.
Wird aber bestimmt auch so korrekt sein ohne MwSt?

Liebe Grüsse
Rahel

Hi Rahel
Ich hatte so einen ähnlichen Fall bei einer MWST-Revision und mir hatte der Revisor gesagt, solange der ESTV kein Steuerausfall geschieht, kann 1:1 verrechnet werden. Voraussetzung war eine detaillierte Aufstellung und der Nachweis, dass sonst keine weitere Dienstleistung angefallen ist. Aber das sind ja immer so Aussagen ohne Gewähr.

Ich persönlich würde mich wegen diesem einen Fall trotzdem darauf stützen und die Verrechnung 1:1 durchführen sowie gut dokumentieren.

Liebe Grüsse
Sylvia

Liebe Sylvia

Super, vielen Dank für dein Praxisbeispiel! Wir werden das so machen.

Liebe Grüsse
Rahel