Hallo Zusammen
Wir haben aus Versehen eine MwSt-ausgenommene Leistung eines Dritten bezahlt. Nun verlangt der Dritte eine Rechnung von uns, für die Überweisung. Dürfen wir diese Weiterverrechnung ohne MwSt ausstellen, da die ursprüngliche Leistung von der MwSt befreit ist und wir sie 1:1 weiterverrechnen? Oder müssen wir als MwSt-pflichtiges Unternehmen generell immer MwSt draufschlagen, selbst in diesem Fall?
Liebe Grüsse
Rahel