Und zwar geht es um eine Telefonrechnung, die ich im Dezember bekommen habe für den Monat November. Im welchen Monat bzw. in welcher Monatsperiode muss ich die buchen.
Meine Kollegin meinte, ich muss sie in der Periode 11 (November) buchen aber mit dem Buchungstag von Dezember. Ich habe sie immer komplett im Dezember gebucht, da ich sie ja auch im Dezember bekommen habe.
Was ist nun richtig?
Sie können diese weiterhin im Dezember verbuchen. Ich empfehle den Text: Telefonrg 12-18 (Monat/Jahr) zu verwenden, damit Sie auf dem Journal/Kontodetails sehen welche Periode Sie zahlen. So können Sie auch die Vollständigkeit aller Rechnungen kontrollieren.
Wenn Sie GJ-Abschluss Dezember haben, bekommen Sie ja die Rechnung im Januar 19. Dann empfehle ich Ihnen per 31.12.2018 eine Abgrenzung zu buchen (Aufwand an Rechnungsabgrenzung Passiv).