ich werde zum jänner 2025 eine position als geschäftsführer (inkl. eintrag ins h.reg) antreten. arbeitsort ist bei bern - durch die internationale tätigkeit beabsichtige ich grenzgänger mit wochenaufenthalt.
ein wohnort im eigentum in deutschland (münchen) bleibt bestehen und wird durch die frau (angestellt in deutschland) genutzt. wir haben keine kinder.
eventuell ist ein steuerdomizil als gemietete wohnung im kanton schwyz verfügbar / möglich (+100km entfernt vom arbeitsort).
in welchem kanton muss bzw kann ich mein gehalt versteuern?
ich erlebe immer wieder, dass weite Kilometer nicht als Grenzgänger akzeptiert werden. Es ist theoretisch ja nicht möglich, täglich von Bern nach München zu pendeln, sodass kein Grenzgängerstatus akzeptiert wird