Welcher steuersatz

hallo,

ich werde zum jänner 2025 eine position als geschäftsführer (inkl. eintrag ins h.reg) antreten. arbeitsort ist bei bern - durch die internationale tätigkeit beabsichtige ich grenzgänger mit wochenaufenthalt.

ein wohnort im eigentum in deutschland (münchen) bleibt bestehen und wird durch die frau (angestellt in deutschland) genutzt. wir haben keine kinder.

eventuell ist ein steuerdomizil als gemietete wohnung im kanton schwyz verfügbar / möglich (+100km entfernt vom arbeitsort).

in welchem kanton muss bzw kann ich mein gehalt versteuern?

liebe grüße und danke!

Hilft vielleicht das ?

Wenn Sie täglich zurück nach D gehen… Ja sonst sind Sie int. Wochenaufenthalter

mehr dazu im Detail der BDO

danke. ich denke, die voraussetzungen für einen internationalen wochenaufenthalter bestehen.

die frage bezieht sich auf die quellensteuer - ist das dann die kantonale (die in kanton bern überdurchschnittlich hoch ist) oder die 4,5%?

und macht es dann nicht mehr sinn die vorhandene wohnung in schwyz als steuerdomizil zu nutzen?

ich erlebe immer wieder, dass weite Kilometer nicht als Grenzgänger akzeptiert werden. Es ist theoretisch ja nicht möglich, täglich von Bern nach München zu pendeln, sodass kein Grenzgängerstatus akzeptiert wird

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danke für den kommentar - deswegen strebe ich den internationalen wochenaufenthalter status an.

stimmt, diesen kannte ich nicht, alle 2 Wo retour