Wertanpassung der Beteiligungen an Steuerwert

Liebe Community

Frage betreffend Bilanzwert von Beteiligungen. Eine Mutter-GmbH hat 95% einer Tocher-A und 100% einer Tochter-B. Ein Steuerwert wird laut Steueramt mit der Veranlagung 2025 erstellt. Wie ist das nun, wenn der Steuerwert der Töchter bekannt ist? Bucht man da
Kt 1489 Wertberichtigungen Beteiligungen / Beteiligung Tocher-A wie auch Tochter-B?

Danke für Euren Input.

Hallo Sevi

Die Folgebewertung von Beteiligungen (oder womit wir es hier zu tun haben) per Bilanzstichtag erfolgt nicht pauschal auf Basis der Bewertung der Steuerverwaltung, und damit ist alles gesagt, was es zu diesem Thema zu sagen gibt. Bei weitem nicht :wink:
Der genannte Buchungssatz ist eine Nullnummer und wäre nicht erfolgswirksam, falls die Beteiligung tatsächlich an Werthaltigkeit eingebüsst oder gewonnen haben sollte. Oder dies zumindest in der Handels- und/oder Steuerbilanz so ausgewiesen werden soll.

Pragmatische Empfehlung: Bilanzier die Beteiligung (oder potenzielle Beteiligung) einmalig zu Anschaffungskosten und lass sie danach unangetastet, solange es keine wesentlichen Änderungen bei der Beteiligung gibt und/oder Kauf oder Verkauf der Position. Sowie ich deinen Fall auf Grund deines Textes einschätze, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass du so keine Probleme kriegen solltest.

Wenn es sich um grössere Mandate (und damit höhere Beträge) handelt, ist professionelle Unterstützung dringend zu empfehlen. Nach meinem Eindruck fehlen Dir derzeit noch einige Kenntnisse, um die Sache fachgerecht umzusetzen – sorry für die direkte Rückmeldung.

Liebe Grüsse
Mathias

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Hallo @Mathias_CB
Besten Dank für Deine Antwort. Hat mir schon mal beholfen :grinning:
Nein alles gut. Ein direktes Feedback hilf doch am besten. So weiss ich auch wo ich stehe. :+1:

Hallo! Ja, normalerweise wird bei einer Wertanpassung der Beteiligungen an den Steuerwert eine entsprechende Wertberichtigung gebucht. Falls der Steuerwert unter dem Buchwert liegt, lautet der Buchungssatz tatsächlich:
Kt 1489 Wertberichtigungen Beteiligungen / Beteiligungen Tochter-A bzw. Tochter-B.
Ist der Steuerwert jedoch höher als der Buchwert, darf nach dem Niederstwertprinzip nicht aufgewertet werden. Am besten prüfst du auch die kantonalen Vorschriften oder sprichst mit deinem Treuhänder.

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Hallo @orejas

Vielen Dank für Deinen Input!

Ja, wenn dass dann effektiv gemacht wird. So verstehe ich die Frage aber nicht. Ich lese, das Beteiligungen pauschal an den Steuerwert angepasst gehören (rauf wie runter), quasi als einzig relevante Überlegung in dem Kontext.

Du buchst also 1489 an 1480, oder wie?

Edit, 4 d später (wollte die Möglichkeit lassen, selbst zu studieren. Aber keine Antwort ist auch eine Antwort …) → Natürlich ist dieser Buchungssatz Nonsense. Er gehört, wenn schon, erfolgswirksam an das entsprechende Aufwands- (Beteiligung wird mit tieferem Wert bilanziert) oder Ertragskonto (Beteiligung wird mit höherem Wert bilanziert) gegengebucht, zum Minusaktivkonto WB Beteiligungen

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