Wertschriften von UV in AV

Hallo Sie,
Ich stehe vor dem schwerwiegenden Problem, dass anscheinend nirgends etwas dazu steht, wie die Anschaffungskosten ermittelt werden, wenn Wertschriften von dem UV in das AV verschoben werden.
Grundlegend ist dort eine Frage die sich mir stellt, werden die erst-Anschaffungskosten aus der UV genommen oder der aktuelle Marktwert beim Wechsel oder der Marktwert des letzten Bilanzstichtages?

warum sollen die WS dann vom UV ins AV verschoben werden? sind sie langerfristig zur Verfügung und haben einen geschäftsmässigen Charakter?

Kaufpreis oder Marktwert, ist ein Wahlrecht.