Finde es toll, dass es eine Anlaufstelle für die Schweiz gibt.
Wir haben extern Server gemietet resp. uns eingemietet in ein Rechenzentrum. Dies ist Grundlage für unsere Cloud-Dienste die wir als Produkt unseren Kunde als Dienstleistung anbieten.
Muss dies nun als Dienstleistungsaufwand 4400 oder als IT-Aufwand 6570 gebucht werden. Wo liegen da die Unterschiede?
Wenn diese eingekaufte Dienstleistung unmittelbar in Ihre eigene Dienstleistung gegenüber Ihren Kunden einfliesst, dann sollten Sie den Einkauf im 4400er Bereich verbuchen. Dies ist im beschriebenen Sachverhalt meines Erachtens klar der Fall. Auf das Konto 6570 sollten Sie nur Aufwände kontieren, welche von Ihrem Unternehmen selber konsumiert werden.
Die Frage ob 4000er oder 6000er Konten bebucht werden, hat auch einen Einfluss auf die Geltendmachung der Vorsteuer: Bei einer Verbuchung im 4000er Bereich muss die Vorsteuer auf dem MWST Formular unter “Vorsteuer für Material- und Dienstleistungsaufwand”, andernfalls unter “Vorsteuer auf Investitionen und übrigem Betriebsaufwand” geltend gemacht werden.