Leider ist das Betriebswirtschaft Studium schon Jahre her und Buchhaltung habe ich seither nur selten gebraucht. Jetzt stehe ich vor einer Herausforderung.
Ich habe eine GmbH die wie eine Generalunternehmung arbeitet, aber exklusiv mit eigenen Immobilien und Projekten.
Nun stehe ich vor folgender Herausforderung:
Wie verbuche ich den Eingang des Baukredits? Dieser wird mir etappenweise von der Bank als Hypothek auf ein Bankkonto „Baukredit“ gewährt also Baukreditkonto + / Hypothek +
Soll ich ein Konto für den Baukredit eröffnen und die Buchung wie oben beschrieben buchen?
Wie verbuche ich die Abgänge. Da wären einerseits Handwerker Rechnungen, also externe Rechnungsteller also Kreditoren - / Baukreditkonto -
wie auch interne Rechnungen, also meine Leistung z.B. für die Bauleitung welche dann als Lohn ausbezahlt wird. Baukredit - / Ertragskonto + macht ja keinen Sinn
Schlussendlich muss ich ja auch noch die Wertsteigerung der Liegenschaft erfassen. Da hört es dann bei mir ganz auf Geschäftsliegenschaften + / Halt irgendwas -
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und wäre froh um Hilfe.
Führe das Konto Baukredit (z.B. 21XX) analog eine Bankkonto, die Hypothek (24XX) als Hypothek, beides auf der Passivseite. Zusätzlich empfehle ich noch ein Durchlaufkonto oder Investitionskonto (z.B. 14XX) zu buchen (Aktivseite) das als Gegenkonto bei Abschluss der Bauarbeiten aufgelöst und Aktiviert u/o als Aufwand geltend gemacht wird.bei den eigenen Leistungen / Lohn sind auch die darauf anfallenden Sozialversicherungs Beiträge zu beachten. Es empfiehlt sich diese intern zu verrechnen und nicht direkt über Personalaufwand zu verbuchen, das Konto kann jedoch auch dort angegliedert werden (z.B. 49XX oder 5XXX)
Laufende Buchungen
14XX / 21XX Handwerker X
14XX / 21XX Entsorgung Y
14XX / 49XX Interne Verrechnung
Übertrag auf Hypothek
21XX / 24XX Erhöhung Hypothek
Wertsteigerung: Gemäss OR ist dies nicht zwingend notwendig. Wenn du die Wertsteigerung unbedingt drin haben willst / musst (wobei dieser Wert selten objektiv ermittelt werden kann) so muss dies über ein Ertragskonto (Aufwertungskonto) erfolgen. Dies ist dann auch im Anhang zu deklarieren. Hier gibt es auch Fallstrike die zu beachten sind. Ich empfehle dies nicht zu machen.